AnjaMama75
Hallo, ich bin jetzt in der 18. SSW und habe einen ganz normalen Bürojob. Mir geht es gesundheitlich auch bestens. Mein Mann ist selbständig in der Gastronomie und natürlich helfe ich da ab und an aus; was ich sehr gerne mache. Ich möchte das natürlich so lange wie möglich beibehalten, solange es körperlich eben geht und ich mich wohlfühle. Spricht rechtlich da etwas dagegen ? Wie gesagt ist das ein kleiner Familienbetrieb und ab und an ein paar Stunden mitarbeiten (Buchhaltung und so muss ich ja so und so machen, auch wenn ich später im Mutterschutz bin). Kann da das Gewerbeamt etwas dagegen haben ? Gruss Anja
Hallo, eigentlich müssen die gesetzlich vorgegebenen Ruhezeiten eingehalten werden. Diese finden Sie hier:http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__8.html Aber das setzt voraus, dass in einem Angestelltenverhältnis stehen. Im übrigen: wo kein Kläger, da kein Richter! Liebe Grüße, NB
Lina_100
Der MuSch vor der Entbindung ist ohnehin nicht zwingend, das ist kein Problem darauf zu verzichten.
AnjaMama75
Ist aber Gastronomie... ich könnte mir vorstellen, dass das anders ist da...; wie gesagt, ich mache das ja freiwillig (ist ja unser Betrieb) und wenn ich mich nicht gut fühle, arbeite ich auch nicht mehr...
Andrea6
Entscheidend ist nur, ob Du dort als Angestellte oder selbständig arbeitest. Angestellte unterliegen den Mutterschutzrichtlinien, Selbstständige natürlich nicht.
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