Mavel
Ich arbeite im öffentlichen Dienst und bin aktuell im Beschäftigungsverbot. Da ich mir zwei Kinder wünsche wäre meine Überlegung dafür nicht lange zu warten. Wenn ich jetzt in der Elternzeit wieder schwanger werde, wie schaut dann die Finazielle Situation aus? Beende ich die Elternzeit, geh dann wieder in das Beschäftigungsverbot und bekomme mein eigentlich volles Gehalt wider?
Hallo, ich nehme an, Sie haben sich verschrieben und sind in der EZ, nicht im BV. Sie können nicht die EZ beenden, um in ein BV zu gehen, es sei denn, Sie sind Beamtin. Liebe Grüße NB
misses-cat
Man darf die elternzeit nur zum neuen Mutterschutz beenden, nicht um ein Beschäftigungsverbot zubekommen das wäre Betrug
Neverland
Dann nehme bei entsprechender Risikobereitschaft, ab Geburt 14 Monate Elternzeit. Elterngeld nimmst du dann wie folgt: Die ersten beiden Monate Mutterschaftsgeld und Basis-EG. Dann nimmst du 8 Monate Basis-EG und 4 Monate EG Plus. Du legst ab Mutterschutz jeden Monat eine Summe x weg für die Zeit wo du weniger EG bekommst. Wirst du in der Zeit schwanger, beendest du die EZ zum neuen Mutterschutz - sofern der Beginn vom Mutterschutz beginnt bevor deine EZ endet. Je nachdem wie schnell es klappt, kannst du dann die EG-Plus Monate nachträglich in Basis ändern lassen. Sollte der Mutterschutz erst nach dem Ende deiner EZ beginnen, ist das nicht weiter tragisch, denn da du dann wieder so arbeitest wie vor deinem ersten Mutterschutz, ersetzen alle neuen Monate mit Einkommen die welche hinten wegfallen. Du bekommst dann in diesen beiden Fällen das gleiche EG und das gleiche Mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind. Sollte sich der Mutterschutz vom ersten Kind verlängern, müsstest du die Monate beim EG entsprechend anpassen. Es setzt natürlich voraus, das du 100% sicher weißt, das dein Kind ab dem 15ten Lebensmonat sicher betreut ist und du auch wieder so arbeiten kannst wie jetzt. Den das ist Vorrausetzung, auch dann wenn du dir sicher bist, wieder ein BV zu bekommen. Der schlauere Plan und weitaus sichere ist aber der folgende: Du nimmst für 2 Jahre EZ. Kümmerst dich wieder um eine Kinderbetreuung spätestens ab dem 15ten Lebensmonat und planst auch wieder bis dorthin mit EG. Klappt es mit der Kinderbetreuung, steigst du mit TZ innerhalb der EZ wieder ein. Klappt es nicht, musst du dir wenigstens wegen der Kinderbetreuung keinen Kopf zerbrechen. Hintergrund der Antwort: Auch beim neuen EG ist die Berechnungsgrundlage dein Einkommen in den 12 Monaten vor Geburt. Ausgeklammert werden können die Monate mit Mutterschutz und bis zu 14 Monate EG. Nicht ausgeklammert wird die Elternzeit. Für die EZ musst du dich für 2 Jahre festlegen, jegliche Änderung in diesem Zeitraum bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers. In der EZ darfst du bis zu 32 Stunden arbeiten. Kein BV ist 100% sicher, auch wegen dem Risiko einer FG und weil die AG immer öfter Ersatztätigkeiten finden. Du musst deshalb eine sichere Kinderbetreuung haben.
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