Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hilfe zu Alg1 und schwanger, Elterngeld, Mutterschutz, Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Hilfe zu Alg1 und schwanger, Elterngeld, Mutterschutz, Beschäftigungsverbot

Jule1506

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Liebe Frau Bader, kurz zu meiner Situation, ich beziehe Alg1, dieses läuft am 30.12.18 aus, ich bin schwanger und der ET ist der 13.04.19. Meine Frauenärztin möchte mir gerne aufgrund der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Das Alg1 würde dann pausieren und ich den Bezug über die Krankenkasse bekommen, richtig? Wie lange denn, nur so lange wie auch mein ALG laufen würde, also Ende Dezember, oder bis zum ET? Und nach der Elternzeit würde ich die letzen zwei Alg1 Bezüge bekommen, oder? Hinzu kommt, dass ich ja ab Januar nicht mehr über die Arge krankenversichert bin; sondern über die Krankenkasse meines Ehemannes, weil ja rein theoretisch das Alg1 ausläuft. Ändert das dann was? Bzw. ist das auch so, sollte ich Krankengeld über den den Dezember hinaus bekommen? Bekomme ich von der Krankenkasse denn dann überhaupt Mutterschutzgeld? Und Last but Not least, wie berechne ich das Elterngeld, sollte ich ein Beschaftigungsverbot bekommen!? Bis Ende Dezember 2017 war ich voll berufstätig, werden dann die zwei Monate nur angerechnet? Mein Mann und ich haben sehr sehr viel recherchiert im Internet, aber trotzdem haben wir keine 100%ig sicheren antworten gefunden. Ich hoffe sehr, dass Sie uns helfen können! Herzliche Grüße und ein liebes Dankeschön! Jule


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, Sie bekommen dann keinerlei Leistungen. Und die FA kann dann auch nicht einfach wahlweise eine AU ausstellen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Als arbeitslose Schwangere mit Beschäftigungsverbot bekommst du keinerlei Leistungen, weil du keinen Arbeitgeber hast und auch nicht vermittelbar bist. Die Monate ohne Erwerbseinkommen werden mit 0 Euro in die Elterngeldberechnung einfließen.


85kathali

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Sieht so aus, als würde es nur den Mindestsatz Elterngeld geben, da in den 12 Monaten vor dem Mutterschutz kein Erwerbseinkommen da war. Warst du bisher krankgeschrieben, schwangerschaftsbedingt? Dann wäre das deine einzige Chance denn soweit ich weiß, kann man Monate, in denen man schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben war aus der Elterngeldberechnung ausklammern und so könnten doch noch Monate aus 2017 in die Elterngeldberechnung einfließen. Gute Schwangerschaft weiterhin!


Jule1506

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Danke uriah und 85kathali!! Was wäre denn wenn meine Frauenärztin eine AU Schwangerschaftsbedingt anstelle des BV bis zum Mutterschutz ausstellen würde? Ich war während meiner Schwangerschaft schon aufgrund dieser krank geschrieben. Freue mich auf antworten. Lg (:


mellomania

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ich kann mir schwerlich vorstellung, dass man sich da was aussuchen kann, nur um finanziell besser da zu stehen. entweder eben bv oder au. und wenn sie ein bv ausstellen möchte, warum hat sie es noch nicht gemacht? entweder die lage ist so, dass sie das ausstellt ode eben nicht. warum überlegt sie da noch? das verstehe ich irgendwie nicht


Mitglied inaktiv

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Wenn du eine AU ausgestellt bekommst, dann bezahlt die Krankenkasse Krankengeld, so viel ich weiß. Eine AU ist die bessere Lösung.


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