Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

schwanger und Geburt in Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: schwanger und Geburt in Elternzeit

-Nadine-

Hallo, Habe gestern Abend getestet da wir einen kleinen Unfall zu der unpassendsten Zeit des Monats hatten und was soll ich sagen, der Test war positiv. Wollten zwar noch warten aber da war wohl jemand dagegen ;-) Nun zu meiner Frage, mein erster ist geboren am 28.05.11 und ich habe zwei Jahre Elternzeit genommen und mir das Elterngeld auch auf zwei Jahre auszahlen lassen. ET für den Zwerg, falls der Frauenarzt das ganze bestätigt, wäre der 26.04.13. Mit was muss ich hinsichtlich des Elterngelds rechnen? Wie wird das nun gerechnet? Viele Grüße


Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anspruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindestbetrag ist aber 300 €. Liebe Grüsse, NB


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