Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger und ALG

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger und ALG

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Hallo, so wie es aussieht, bin ich in der 6. SSW. Ich bin seit Oktober arbeitslos gemeldet, da mich mein alter Betrieb nach 3 Jahren Elternzeit nicht wieder aufgenommen hat. Muss ich dem Arbeitsamt von der Schwangerschaft berichten? Bekomme ich dann das ALG gekürzt (da ja nur noch bedingt vermittelbar) oder entstehen mir sonstige Nachteile? Was mich noch beschäftigt: -Bekomme ich eigentlich dieses Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (so wie bei einer Anstellung i.H.v. 13 EUR tgl.)? -Falls ich (wg. Risikoschwangerschaft) ein Beschäftigungsverbot bekomme, reduziert sich dann auch das ALG? -ET wäre im Juli, ALG ist bis Oktober bewilligt. Bekomme ich es dann auch bis dahin? Ich bedanke mich schon mal ganz herzlich bei Ihnen. Gruß Däumelinchen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grds. können Sie als Schwangere/ mit Kind als Arbeitssuchend anerkannt werden. Dann sind Sie beitragsfrei KK versichert u erhalten Arbeitslosengeld bzw Arbeitslosenhilfe (bei Bedürftigkeit). Sie bekommen als Mutterschaftsgeld das ArbGeld weiter, aber von der KK. Bei einem BV erhalten Sie ebenfalls die Leistungen weiter. Problematisch ist, dass Sie, sobald das (weitere) Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Gruß, NB


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