curlysue123
Sehr geehrte Frau Bader Ich habe meinem Arbeitgeber die Schwangerschaft vor einer Woche mitgeteilt . Er will nun nächste Woche mit mir zusammen die Gefährdungsbeurteilung schreiben . Der dienstplan für Mai steht schon und ich arbeite generell nur im Nachtdienst . Da ich aktuell den Dienst nicht machen darf streiche er mir die Dienste und es sind alles minus Stunden . Ist das so rechtens ?
Hallo, nein. § 5 Verbot der Nachtarbeit MuSchG (1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen. Er darf sie bis 22 Uhr beschäftigen, wenn die Voraussetzungen des § 28 erfüllt sind. Nix mit Minusstunden. Liebe Grüße NB
Felica
Nein. Ist es nicht. Er muss dir für die Zeit ein BV geben. Sollte in deinem Vertrag stehen das du nut nachtschicht machst, muss er das BV bis zum Mutterschutz ausstellen. Solltest du vom Vertrag her auch tagsüber arbeiten können, darf er dich auch tagsüber einsetzen. Dann bliebe zu prüfen was genau du noch machen darfst.
mellomania
nein, das darf er nicht.es kommt aber auf den genauen inhalt deines vertrages an. hast du einen vertrag für AUSSCHLIEßLICH nachtdenste, muss er ein bv bis mutterschutz verfügen. steht in deinem vertrag ein beschäftigungszeitfenster drin, welches auch tagsüber abdeckt, wirst du das arbeiten müssen. eine betreuung eventuell eines anderen kindes obliegt dann dir. also wenn du diese zeiten nicht arbeiten könntest, es steht aber im vertrag, musst du schauen wie du das geregelt bekommst. daher ist der inhalt deines vertrages entscheidend
curlysue123
Danke Ich kann in allen drei Schichten eingeteilt werden aber bisher ist immer noch nichts geregelt vom Arbeitgeber Muss ich die Stunden dann von Mai nachholen ?
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