Bwinter
Hallo zusammen Meine Frage ist folgende Meine Tochter wird im Juni diesen Jahres 2 Jahre alt Und wir haben uns dazu entschieden noch einen 2. Wurm zu bekommen Jetzt ist meine Frage meine Frau ist zahnmedizinische fachangestellte und darf im Zeitraum ihrer Schwangerschaft nicht arbeiten am Stuhl sondern nur vorne am Empfang Dadurch ist zu bei ihrer ersten Schwangerschaft freigestellt worden und seit dem auch nicht mehr arbeiten gegangen . Ist das jetzt wieder so das sie direkt nach der elternzeit zu ihrem Chef sagt hör mal ich bin wieder schwanger stell mich wieder frei oder kann sie dann gekündigt werden ? Und steht ihr dann Geld zu ?
Hallo, dann steht ihr der normale Lohn zu, den sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würde. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Da Deine Frau schwanger ist, kann sie nicht gekündigt werden. Es besteht ja Kündigungsschutz. Allerdings gibts auch kein Anrecht darauf, freigestellt zu werden. Es gibt die Möglichkeit, dass sie wie in der 1. Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekommt, es kann aber auch sein, dass der Chef sie dieses Mal am Empfang benötigt, oder ihr andere Tätigkeiten zuteilt, die eine Schwangere machen kann. Wenn sie allerdings dann nicht zur Arbeit erscheint, kann ihr schon gekündigt werden. Auch wenn sie seit der 1. Schwangerschaft nicht mehr arbeiten war, bekommt sie im Beschäftigungsverbot den Lohn, den sie auch bekommen würde, wenn sie arbeiten würde. Hat sie keine Vertragsänderung unterschrieben lebt der Vertrag von vor der Schwangerschaft wieder auf. Luvi
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