MissKataklysm
Hallo! Ich bin im 3 Schwangerschaftsmonat.Mein Elterngeld lief diesen Monat aus,bin aber noch zwei Monate bei meiner ersten Tochter zu Hause in Elternzeit bis sie in die Kita kann.Danach soll ich wieder auf meine alte Arbeitsstelle.Nun ist es aber so das mein Frauenarzt schon direkt sagte da bei mir 2 Fehlgeburten vorliegen und ich auch hier bei dieser SS Probleme habe er mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen wird!Wie läuft das dann?Habe ich Anspruch auf meinen ganz normalen Lohn bis das 2 Kind da ist und danach Eltengeld? Danke für Ihre AW!
Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war). Liebe Grüsse, NB
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