Puppi
Hallo Frau Bader! Zur Geburt meiner Tochter habe ich zwei Jahre Elternzeit beantragt. Nun, drei Monate vor Beendigung, bin ich erneut schwanger. Die erste Schwangerschaft verlief sehr schwierig (Frühgeburt). Die Beziehung zu meinem Arbeitgeber Ist stark belastet (so wollte mir dieser während meiner Elternzeit kündigen). Eigentlich bin ich darauf angewiesen, bald wieder Lohn zu verdienen, und somit auch Mutterschutzgeld und erhöhtes Elterngeld. Bei meinem Arbeitgeber kann ich durch die enorme psychische Belastung nicht mehr arbeiten. Durch die Schwangerschaft wird es für mich aber auch schwierig sein, einen anderen Arbeitgeber zu finden. Habe ich Anspruch auf Beschäftigungsverbot wegen Mobbing? Wenn ich nun sofort ein Beschäftigungsverbot erhalte, habe ich doch Anspruch auf Lohnfortzahlung in der Höhe meines Arbeitsvertrages, oder? Orientiert sich an diesem Gehalt dann auch das Mutterschutzgeld bzw. Elterngeld? Oder bin ich gezwungen, das dritte Jahr Elternzeit zu beantragen?
Hallo, grundsätzlich kann Ihr Frauenarzt auch wegen Mobbing ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Dies kann aber nur er entscheiden. dann erhalten Sie den Lohn, den sie erhalten hätten, wenn Sie wieder arbeiten gegangen wären. Liebe Grüße, NB
Mogli18
Nein, kann Dich keiner zwingen. Wenn Du ein BV bekommst, dann bekommst Du exakt das Gehalt was Du damals verdient hast bis zum ersten Mutterschutz. Inklusive Mutterschutzgeld etc. Du erwirbst neuen Urlaub und alles. Allerdings natürlich erst ab dem eigentlichen ersten Arbeitstag. Danach kannst Du wieder Elternzeit einreichen. Würde dann gleich 3 Jahre nehmen, und in der Zeit etwas neues suchen. Elterngeld wird natürlich kleiner ausfallen, da Du das Jahr ja nicht voll bekommst. + 75€ Geschwisterbomus bis das erste Kind 3 ist.
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