Daniel Fischer
Hallo Frau Bader, unser 1. Kind ist 24.11.2014 geboren. Meine Frau befindet sich seit dem in Elternzeit und hat diese für 11/2 Jahre beantragt. Jetzt wollte sie zum 1.4.2016 wieder arbeiten gehen, jedoch haben wir jetzt erfahren, dass sie in der 7.Woche wieder schwanger ist. Laut Ärztin erhält sie sofort ein Beschaftigungsverbot! Steht meiner Frau trotzdem der volle Lohn bis zur Entbindung des 2.Kindes zu, obwohl sie nicht wieder arbeiten gegangen ist?
Hallo, ab dem ersten Tag nach der EZ Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja, ab 01.04. dann. Sofern kein neuer Vertrag geschlossen wurde.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader! Zur Geburt meiner Tochter habe ich zwei Jahre Elternzeit beantragt. Nun, drei Monate vor Beendigung, bin ich erneut schwanger. Die erste Schwangerschaft verlief sehr schwierig (Frühgeburt). Die Beziehung zu meinem Arbeitgeber Ist stark belastet (so wollte mir dieser während meiner Elternzeit kündigen). Eigentlich bin ich darauf a ...
Hallo! Ich bin im 3 Schwangerschaftsmonat.Mein Elterngeld lief diesen Monat aus,bin aber noch zwei Monate bei meiner ersten Tochter zu Hause in Elternzeit bis sie in die Kita kann.Danach soll ich wieder auf meine alte Arbeitsstelle.Nun ist es aber so das mein Frauenarzt schon direkt sagte da bei mir 2 Fehlgeburten vorliegen und ich auch hier bei d ...
Hallo Frau Bader. Ich habe eine Frage zu meiner jetzigen Situation. Ich habe einen Sohn mit fast 3 Jahren. Ich befinde mich im Moment noch in der Elternzeit die am 24.03.2014 endet. Ich bin jetzt erneut schwanger. Ich bekomme aber von meinem Arzt ein Beschäftigungsverbot wie schon bei meinem Sohn. Ich habe Rückenprobleme die in der jetzigen SS extr ...
Hallo Fr. Bader, vielleicht kennen Sie sich ja aus und können mir meine Frage beantworten. Es geht um meine Lohnfortzahlung im BV. Ich bin aktuell noch bis zum 29.6 in Elternzeit, müsste dann ab 30.6 wieder anfangen. Jetzt bin ich höchstwahrscheinlich mit unseren 2. Wunder schwanger. Mein Frauenarzttermin ist aber erst am 5.7. Ich weiss das ich ein ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...
Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Die letzten 10 Beiträge
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation