Daniel Fischer
Hallo Frau Bader, unser 1. Kind ist 24.11.2014 geboren. Meine Frau befindet sich seit dem in Elternzeit und hat diese für 11/2 Jahre beantragt. Jetzt wollte sie zum 1.4.2016 wieder arbeiten gehen, jedoch haben wir jetzt erfahren, dass sie in der 7.Woche wieder schwanger ist. Laut Ärztin erhält sie sofort ein Beschaftigungsverbot! Steht meiner Frau trotzdem der volle Lohn bis zur Entbindung des 2.Kindes zu, obwohl sie nicht wieder arbeiten gegangen ist?
Hallo, ab dem ersten Tag nach der EZ Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja, ab 01.04. dann. Sofern kein neuer Vertrag geschlossen wurde.
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