Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger kurz vor Ende der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger kurz vor Ende der Elternzeit

Tahla

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Hallo Frau Bader, bestimmt gab es diese Frage schon häufiger, aber doppelt hält besser ;) Meine Tochter ist im Juli 2014 geboren, habe aufgrund eines BV zuletzt im Dezember 2013 gearbeitet. Meine Elternzeit für sie endet Ende Juli, sodass ich ab dem 01.08. (plus Resturlaub) wieder arbeiten gehen würde. Nun habe ich festgestellt, dass ich wieder frisch schwanger bin - ungeplant und im moment noch hin- und hergerissen. Da ich nun wieder ein BV bekommen werde frage ich mich 1. ob und wann ich die Elternzeit frühzeitig beenden sollte 2. ob ich dann ab August, oder wenn ratsam, ab herbeigeführtem vorzeitigen Ende der Elternzeit wieder 'normales Gehalt' wegen des BV's erhalte 3. wird dann zur Berechnung des Elterngeldes der Zeitraum August (wenn Elternzeit nicht vorher beendet wird) - November (Start neuer Mutterschutz) 2015 + Zeit vor Mutterschutz 2014 herangezogen? Wäre dann ja finanziell besser für mich die Elternzeit jetzt zu beenden und wieder normal Gehalt zu bekommen, oder nicht? Vielen Dank! Tahla


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie meinen Juli 2015? 1. Das geht nicht - Sie würden ja nur vorzeitig beendne, um im BV Lohn zu bekommen 2. Ab August ja 3. Es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt ohne Monate mit MG o EG Liebe Grüße NB


Soie

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Elternzeit vorzeitig beenden um dann im BV normales Gehalt zu bekommen geht nicht, wurde hier schon gefüllte 1000 mal beantwortet. Elternzeit kann nur zum Beginn des neuen Mutterschutzes beendet werden. Aber da ich nicht Frau Bader bin, sag ich nix :-)


Colien07022004

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Hallo, mit deinem gefühlten 100 mal hast du vollkommen recht! EZ darf nicht vorzeitig beendet werden, um ins BV zu gehen, dass ist strafbar. Du wirst also die Zeit abwarten müssen um dann BV zu erhalten, wenn es dir zusteht Du wirst ein paar Nullrunden haben + das Gehalt ab August. Lg


Sternenschnuppe

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Kind ist doch im Juli 14 geboren, ab August 15 dann BV ( es sei denn der AG hat einen anderen Job, was arbeitest Du denn ? ) Kommt also aufs gleiche Elternzeld hinaus plus Geschwisterbonus 10% Vorzeitig beenden ist nicht legal.


Colien07022004

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Hallo, kannst du mir bitte erklären, warum das alte Elterngeld nicht als 0 in die Berechnung geht? Wäre dir sehr dankbar dafür! Lg


Sternenschnuppe

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Klar :-) Weil es bei ihr Bezugsmonate sind. Also aus dem ersten Jahr nach der Geburt. Diese werden durch alten Lohn ersetzt. Da ihr Kind im Juli letzten Jahres kam also alles bis Juli diesen Jahres. Und danach greift dann ja ihr BV und somit bekommt sie wieder normales Gehalt. Dadurch also identische Zahlen wie beim ersten Kind plus den Geschwisterbonus von 10% Auszahlungsmonate sind bei Teilung mehr, aber da da im zweiten Jahr nur die angesparte Hälfte ausgezahlt wird, der Bezug aber beendet ist, werden alle Elterngeldmonate aus dem zweiten Jahr mit 0€ gewertet. Bezug 1-12 Auszahlung 1-12 oder bei Teilung 1-22/24 ( letzteres als Hausfrau )


Colien07022004

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Vielen Dank! Das bedeutet, dass der ideale Zeitpunkt, ein zweites Kind zu bekommen, in der EZ des ersten ist, wenn man danach wieder arbeiten geht? Liegen aber die Geburtstage zu weit auseinander, so hat man Nullrunden bei der Berechnung oder man erhält den Mindessatz! Lg


Sternenschnuppe

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Genau :-) Passend für identisches Elterngeld beginnt der neue Mutterschutz zum ersten Geburtstag von Kind 1. Ich hatte auch Glück, da Job mit BV. An Tag vor Ende der Elternzeit schlug das Herzchen von Kind 2 und ich bekam das BV in die Hand. Da hatte es auch keinen Leerlauf. Alternative ist eben arbeiten um keine Nullrunden zu haben. Je mehr Monate ohne Einkommen, desto mehr sinkt das neue Elterngeld, bis zum Mindestsatz irgendwann.


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