Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger - Krankenschwester

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger - Krankenschwester

unser-baby2012

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Hallo, Ich befinde mich zurzeit in der 6.ssw und arbeite als Krankenschwester auf einer chirurgischen Station. Derzeit bin ich krankgeschrieben, da ich meinen Arbeitgeber erst nach der bestätigungvom Frauenarzt informieren möchte. Hatte leider im Dezember und Januar schon fehlgeburten. Meine letzte Schwangerschaft verlief schon nicht gut, hätte sehr oft Blutungen. Nun ist es so das mein AG mich vermutlich für die Aufnahmen auf Station einteilen wird. Dort weiß ich aber auch nicht, wenn die Patienten kommen ob die eine Infektion haben oder nicht. Mir ist das ganze ehrlich gesagt etwas heikel, da wir auch vor kurzem erst unbekannte und dadurch unisolierte TUberkulose und 3MRGN hatten. Darf er mich in solch einem Tätigkeitsbereich einteilen ? Hätte ich das recht ggf. auf ein Berufsverbot? Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie der Meinung sind, dass die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers nicht korrekt ist, haben Sie die Möglichkeit, diese vom Gewerbeaufsichtsamt vor Ort überprüfen zu lassen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Es gibt kein Recht auf ein Beschäftigungsverbot. Und ja, der AG darf und muss dir eine ungefährliche Ersatztätigkeit zuweisen. Die Bedenken, die du hegst, kannst du in der Gefährdungsbeurteilung zur Sprache bringen. Tuberkulose bekommt man nicht von einem einmaligen kurzen Kontakt zu einem Infizierten. Außerdem wirst du als Schwangere nicht in der direkten Pflege der Patienten eingesetzt, sondern eher mit administrativen Aufgaben, die auf jeder Station auch anfallen. Diese Tätigkeit musst du akzeptieren, schließlich hast du einen Arbeitsvertrag!


mellomania

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so ist es wie uriah schreibt. der AG wird nach deiner Bekanntgabe der Schwangeschaft eine Gefährdungsbeurteilung machen, nachdem deine Titer bestimmt sind. Danach MUSS er dir eine den Mutterschutzrichtlinien konforme Ersatztätigkeit zuweisen, die du annehmen MUSST. das ist seine pflicht als AG und deine pflicht als AN, schließlich erhälst du Geld für ARBEITEN. erst wenn überhaupt keine möglichkeit besteht, dich ungefährlich zu beschäftigen, DANN wird der AG ein BV aussprechen. dieses kann er aber jederzeit widerrufen! also wenn er dir ein BV gibt und nach drei monaten einen ersatzplatz für dich hat, musst du wieder arbeiten.


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