Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger, Krankenschein und heiraten

Frage: Schwanger, Krankenschein und heiraten

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Ich bin im 7. Monat schwanger, habe seit der 17. Woche Wehen gehabt und bin deshalb krankgeschrieben. Mittlerweile haben sich die Wehen beruhigt, arbeiten darf ich trotzdem nicht, weil ich als Sekretärin fast nur sitze und einen stressigen Job habe. Wir hatten bereits zum Anfang der Schwangerschaft einen Termin zum heiraten im Dezember ausgemacht. Wenn meine Ärztin nichts dagegen hat, daß ich 2 Stunden mal aufstehe, würde ich den auch natürlich gerne wahrnehmen. Es geht uns in erster Linie darum, daß wir unser Kind ehelich bekommen können, um uns die Schreibkram danach mit Namensumschreibung usw. zu ersparen. Wir gehen auch nur zum Standesamt ohne große Party. Ist das von rechtlicher Seite in Ordnung, wenn meine Ärztin zustimmt, oder kann ich im Krankenschein nicht heiraten und riskiere z.B. eine Kündigung? Danke im Voraus für die Antwort, Sandra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Sandra, Sie dürfen nichts tun, was der "Gesundung" (gibt es hier ja nicht richtig) entgegensteht. Deshalb würde ich mich vom Arzt eine ausdrückliche Erlaubnis schreiben lassen und die dem AG vorlegen. Gruß, NB


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