Frage: Schwanger in probezeit

Guten Tag, bin erzieherin und seit Oktober in einer kath. Kita unbefristet mit 35 Std eingestellt worden. Leider habe ich bisher meinen Vertrag nicht erhalten. Ich habe bereits unterschrieben aber bekomme ihn nicht wieder. Nun bin ich schwanger und muss eig sofort ins beschäftigungsverbot. Traue mich aber nicht, weil ich meinen Vertrag noch nicht zurück bekommen habe. Ich weiss nicht wie ich nun verfahren kann, soll. Am Donnerstag habe ich einen Termin beim betriebsarzt und weiss auch dort nicht wie ich mich verhalten soll. Hab ich Kündigungsschutz obwohl ich den Vertrag noch nicht zurück bekommen habe? Was kann ich tun?

von Trimel am 15.12.2020, 22:17



Antwort auf: Schwanger in probezeit

Hallo, der Vertrag besteht auch mübdlich - sollte aber zum Schutz der AN schriftlich festgehalten werden. Ihr AG kann jetzt nicht behaupten, dass es keinen schriftlichen Vertrag gibt und deshalb das Arbeitsverhältnis einfach beendet werden kann. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.12.2020



Antwort auf: Schwanger in probezeit

Man braucht keinen schriftlichen Vertrag. Der dient nur der Beweisbarkeit. Das kannst du ja anhand der lohnabrechnung.

von Felica am 15.12.2020, 22:19



Antwort auf: Schwanger in probezeit

Der Vertrag besteht mit Beginn der Arbeit. egal, ob schriftlich fixiert oder nicht. Du hast damit auch ab dem ersten Arbeitstag alle Rechte einer Schwangeren, auch den Kündigungsschutz. Also kannst Du ganz entspannt sein und solltest dem Betriebsarzt unbedingt von der Schwangerschaft erzählen.

von Berlin! am 15.12.2020, 22:26



Antwort auf: Schwanger in probezeit

das obligt ganz alleine der kitaleitung. diese führt, wenn du die schwangerschaft mitgeteilt hast, die gesetzlich vorgeschriebene gefährdungsbeurteilung nach, nachdem du deine immunitäten hast ermitteln lassen und nur diese alleine entscheidet, ob ein bv ausgesprochen wird oder ob, wie es eigentlich vorschrift ist, ersatztätigkeiten da sind, die dir zugewiesen werden. ein mitspracherecht hast du hier nicht. du fällst erst unters mutterschutzgesetzt mit allen rechten, wenn die schwangerschaft mitgeteilt ist. solange du diese nicht mitteilst (so wie verlangt, mit attest, das musst du dann erfragen was da vorgegeben ist), läufst du als normale mitarbeiterin ohne gesonderten schutz. probezeit gilt als bestanden im übrigen.

von mellomania am 15.12.2020, 22:55



Antwort auf: Schwanger in probezeit

@mellomania, weil mir das hier im Forum von Frau Bader sehr oft auffällt: Was ist denn dein Problem mit den BV von anderen Müttern? Wenn sie schreiben, dass sie es bekommen werden, sollte man doch als Leserin hier das als gegebenen Fakt hinnehmen und nicht permanent hinterfragen und in Zweifel ziehen. Du wirkst bei dem Thema BV oftmals so bissig, es wirkt so, als würde dich dieses Thema triggern.

von Feuerschweifin am 16.12.2020, 06:01



Antwort auf: Schwanger in probezeit

wenn nicht, dann nicht. auch frau bader antwortet dahingehend :-) wer sich damit mal richtig befasst, kompetenzen aufdröselt und rechtslagen prüft wird feststellen, dass es bv gibt, die nicht berechtigterweise ausgestellt werden. nennt sich sozialbetrug :-) in diesem sinne schöne weihnachten

von mellomania am 16.12.2020, 17:32



Antwort auf: Schwanger in probezeit

@mellomania wow. Als hätte man dich persönlich damit angegriffen. Wenn ich dir sage dass ich ins beschäftigungsverbot komme dann kannst du davon ausgehen dass das eine Tatsache ist. Und das entscheidet meine gyn und nicht meine Leitung vielleicht gibt es neben immunitäten noch andere gründe die hier für das Thema aber irrelevant sind und dich nichts angehen. wenn man keine Ahnung hat, ...abgesehen davon war das nicht mal die frage hier. Vielleicht atmest du mal durch ne tüte. Schöne Weihnachten

von Trimel am 17.12.2020, 19:04



Antwort auf: Schwanger in probezeit

@feuerschweifin so ist es. Danke

von Trimel am 17.12.2020, 19:05



Antwort auf: Schwanger in probezeit

es gibt regelungen, wer wann ein bv ausstellen darf. und nur weil es von der frau angenommen wird, muss es nicht stimmen. :-) soviel dazu. ich habe im übrigen nicht auf deinen post letzt geantwortet. wenn es um den arbeitsplatz und dessen sicherheit geht, ist sehr wohl die leitung ALLEINE dafür zuständig um ein bv vom gyn zu erhalten, musst du prinzipiell arbeitsfähig sein. und nur rein medizinische gründe führen zu einem bv vom gyn. immus gehören da nicht dazu. ich weiß wie ich mich auskenne. jetzt atmest du mal ruhig durch. ein bv kann auch angezweifelt werden und dann könntest du selber die gelackmeierte sein :-) von daher wird das, vom gesetzgeber vorgeschrieben, nach einer richtlinie gemacht. nennt sich gefährdungsbeurteilung. dein ton ist ziemlich unangebracht. aber naja. bei so leute wie du wundert micht nichts mehr im realen leben. ihr werdet eurer echo schon noch bekommen. :-)

von mellomania am 17.12.2020, 20:45



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