Frage: Schwanger in Probezeit

Guten Tag, momentan befinde ich mich in Elternzeit. Ich habe die Zusage für einen neuen Job erhalten, den ich ab 1.1.22 anfangen kann. Da wäre ich ja noch in Elternzeit (bis 21.02.22). Jetzt zu meinen Fragen: - kann ich in Elternzeit bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen? Oder muss ich die Elternzeit dafür beenden? Diese werde ich ja eh beenden wenn ich den neuen Job antrete zum 1.1.22. - ich bin aktuell schwanger, zwar noch alles sehr frisch, denke man wird es im Januar aber dann aufjedenfall sehen können. Wie sieht es hier aus falls ich direkt wieder gekündigt werden sollte (Probezeit halbes Jahr). Ich freue mich über eure Einschätzung Schönes Wochenende euch allen

von sanni_star am 15.10.2021, 13:13



Antwort auf: Schwanger in Probezeit

Hallo, kündigen würde ich mit der vertraglichen/gesetzlichen Frist zum 31.12. - Sie sind sonst nicht selber KK-versichert. Dies aber auch erst, wenn der neue Vertrag unterschrieben ist - dann sind Sie trotz Schwangerschaft geschützt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2021



Antwort auf: Schwanger in Probezeit

Die Elternzeit endet automatisch mit der Kündigung beim jetzigen Arbeitgeber. Du kannst schwanger nicht gekündigt werden, auch nicht in der Probezeit. Könnte aber sein das das deinem neuen Arbeitgeber logischerweise nicht so gut gefällt...und je nachdem wann die Probezeit vorbei ist (MuSchu oder EZ unterbrechen diese) kann er dich eben dannach kündigen. Sonnige Grüße Nera

von Nera am 15.10.2021, 16:21



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