Gekündigt werden kann man dann ja nicht....
und angenommen man bekommt gleich ein Beschäftigungsverbot und nimmt danach 3 Jahre Elternzeit (Sprich man hat noch nicht mal 6 Monate dort gearbeitet).... wird dann die Restprobezeit nach Beendigung der Elternzeit angehängt?
Gerne an alle und die Frage ist rein "Fiktiv"
LG
Peeka
von
peekaboo
am 21.03.2022, 12:02
Antwort auf:
Bitte klärt mich auf :o)... angenommen man ist Schwanger in der Probezeit ...
Nein, kann nicht so einfach drangehängt werden.
Der Vertrag läuft weiter und gem § 622 Abs. 3 BGB darf die Probezeit nur 6 Monate betragen.
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.03.2022
Antwort auf:
Bitte klärt mich auf :o)... angenommen man ist Schwanger in der Probezeit ...
Ja, kann angehängt werden.
von
KielSprotte
am 21.03.2022, 12:10
Antwort auf:
Bitte klärt mich auf :o)... angenommen man ist Schwanger in der Probezeit ...
Na Sprotte, Hauptsache mal wieder voller Überzeugung eine komplett falsche Antwort gegeben...
von
Feuerschweifin
am 21.03.2022, 22:41