Hallo, ich habe bald einen neuen Job indem ich eine 6 monatige Probezeit habe und danach bin ich unbefristet eingestellt. Ich weiß, dass man innerhalb der Probezeit nicht gekündigt werden kann, wenn man dem AG spätstens 2 Wochen nach Eingang der Kündigung mitteilt, dass man schwanger ist. Aber wie sieht es nach der Probezeit aus bzw. nach dem Mutterschutz/Elternzeit? Wie sind da die Kündigungsverhältnisse? Wie lange gilt der besondere Kündigungsschutz? Ich bin zwar noch nicht schwanger aber wir versuchen es bereits und ich halte es bei meinem jetzigen AG nicht mehr aus. Das ist auch der Grund warum ich bald eine neue Arbeit habe und es dauert ja meistens einige Monate/Jahre nach Absetzen der Pille. Vielen Dank schonmal für die Hilfe. :)
von Jennsy am 23.08.2017, 10:47