Frage:
Schwanger in der Probezeit
Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe vor 2 Monaten ein neue Arbeitsstelle bekommen. Mein Mann und ich haben lange versucht Schwanger zu werden doch leider blieb es vergebens, auch die Ärzte meinten es könnte höchstens durch eine Künstliche Befruchtung funktionieren. Da wir dies nicht wollten habe ich mich auf meine Karriere konzentriert und vor zwei Monaten meinen Traumjob angefangen. Doch wie durch ein wunder bin ich nun doch Schwanger und freue mich auch riesig. Allerdings habe ich nun Angst wegen meiner Arbeit. In meinem Vertrag ist lediglich die Probezeit von 6 Monaten angegeben, es steht nichts weiter das ich unbefristete sei. Ist es dann richtig das dies ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist? Wie ist es nach der Probezeit , ich hab was gelesen von 4 Monaten nach der Geburt ich würde aber gerne meinen Job behalten. Können die mich kündigen wenn ich nach 2 Jahren nach der Geburt wider anfangen möchte?
Vielen lieben Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela
von
Manutrk
am 29.08.2018, 19:11
Antwort auf:
Schwanger in der Probezeit
Hallo,
Sie haben auch schon in der Probezeit Kündigungsschutz. Ansonsten ist der Vertrag unbefristet, wenn da nichts ausdrücklich zur Befristung steht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.08.2018
Antwort auf:
Schwanger in der Probezeit
Hallo,
also, wenn keine Befristung im Vertrag drin steht, dann ist er unbefristet.
In der Schwangerschaft kann man nicht gekündigt werden (außer bei schweren Verstößen und sodann behördlicher Zustimmung - z.B. bei Diebstahl), aber die Probezeit läuft normal weiter. Das bedeutet, dass die Probezeit quasi "vorbei" ist - wegen Unkündbarkeit aufgrund von Schwangerschaft.
Eine REGULÄRE Kündigung (also NICHT wegen Probezeit) NACH der Elternzeit wäre unter Einhaltung der Fristen möglich. Aber erst nach Ablauf der Elternzeit und nicht während der Elternzeit (außer z.B. bei Betriebsauflösung und dann auch nur mit behördlicher Zustimmung).
Mitglied inaktiv - 29.08.2018, 19:55
Antwort auf:
Schwanger in der Probezeit
Hallo,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Verstehe ich sie da richtig. Ich würde nicht die 12 Monate Elterngeld bekommen sondern nur bis 4 Momate nach der Geburt .
von
Manutrk
am 29.08.2018, 21:14
Antwort auf:
Schwanger in der Probezeit
du kannst ganz normal eltnergeld beantragen. das hat mit den vier montaten nix zu tun. wenn du nach der geburt elternzeit möchtest, hast du auch da das normale recht dazu. 3 jahre stehen dir insgesamt zu. du musst im erstantrag halt angeben, wie die zwei jahre nach der geburt laufen sollen. ob du nur 1 jahr möchtest und danach wieder vollzeit oder zwei jhare und nach einem jahr tz während der ez. du musst dich für die ersten beiden jahre erklären. den rest kannst du später nehmen. das elterngeld hat mit der elternzeit nix zu tun. in der elternzeit bist du nicht kündbar.
von
mellomania
am 29.08.2018, 22:08
Antwort auf:
Schwanger in der Probezeit
Ah ok verstehe. Wenn ich 2 Jahre zu Hause bleibe und mir das Elterngeld in dem ersten Jahr bekommen möchte, bekomme ich trotzdem diese 60% von meinem Nettogehalt obwohl ich kein volles Jahr gearbeitet habe? Ich war bis Juli Arbeitssuchend gemeldet und bis ich in Mitterschutz gehe habe ich ja kein volles Jahr gearbeitet. Ich würde gerne wissen was mir dann zusteht. Da blick ich nicht ganz durch.
von
Manutrk
am 29.08.2018, 23:37
Antwort auf:
Schwanger in der Probezeit
Also damit Sie verstehen was ich meine, ich war fast 1 jahr Arbeitssuchend, jetzt arbeite ich seid 2 Monaten in dieser Firma und bin Schwanger, ich verdiene Netto 1400€ würde gerne zwei Kahre zu Hause bleiben. Nun würde ich gerne wissen was mir zusteht es steht überall was anderes.
Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe
Manu
von
Manutrk
am 30.08.2018, 11:24
Antwort auf:
Schwanger in der Probezeit
Hallo,
ganz grob nimmst du die 12 Monate VOR der Geburt (evtl. ohne Muterschutz), addierst sämtliche regelmäßige Nettoeinnahmen (ohne Sonderzahlungen), rechnest das mal 65% und teilst es durch 12.
Monate ohne Einkommen musst du mit 0€ kallkulieren.
Allerdings kann es gut sein, das dir mehr als 65% zustehen, da dein monatliches Durchschnittseinkommen nicht sehr hoch ausfallen zu scheint.
Das ist jetzt aber etwas kompliziert.
Schau dir im Netz mal den Elterngeldrechner der Behörden an. Da kannst du alles eingeben und bekommst ein ziemlich genaues Ergebnis.
von
sneram
am 30.08.2018, 12:03
Antwort auf:
Schwanger in der Probezeit
Ach, ich bin im Expertenforum gelandet. Sorry, bin Laie.
von
sneram
am 30.08.2018, 12:04