Frage: Schwanger in der Probezeit

Guten Tag Frau Bader, ich habe am 15.03.2017 meine neue Stelle angefangen heute ich erfahren, dass ich in der 9. ssw schwanger bin Probezeit habe ich 6 Monate und einen unbefristeten Arbeitsvertrag Mein Frauenarzt hat mir wegen meines Berufes direkt ein beschäftigungsverbot ausgestellt Wie sieht denn jetzt die rechtliche lange bzgl meines Gehaltes aus? Lieben Dank für Ihre Antwort

von jasminmax1987 am 17.03.2017, 22:34



Antwort auf: Schwanger in der Probezeit

Hallo, die Probezeit ist ohne Relevanz. Sie bekommen Beschäftigungsverbot und Ihren Lohn weiter. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.03.2017



Antwort auf: Schwanger in der Probezeit

Während dem Beschäftigungsverbot bekommst du dein Gehalt weitergezahlt. Aber was heißt denn, deine Frauenärztin hat dir wegen deines Berufes ein Beschäftigungsverbot erteilt? Wenn es tätigkeitsbezogen ist, dann darf nur der Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot aussprechen und daa auch nur, sofern deine Tätigkeiten nicht angepasst werden können oder es absolut keine Möglichkeit gibt dich umzusetzen.

von chrissicat am 17.03.2017, 22:48



Antwort auf: Schwanger in der Probezeit

Richtig, der Frauenarzt ist nicht zuständig dafür, dir der Arbeitbedingungen wegen ein Beschäftigungsverbot auszustellen, sondern nur wenn körperliche Beschwerden vorliegen, die ein BV erfordern. Das BV kann jederzeit hinterfragt und rückgängig gemacht werden. Außerdem müßte die Rechtsgrundlage richtig genannt werden auf dem Attest: bei dir wäre es § 4 MuSchG und nicht § 3 MuSchG. Weger solcher Vorgänge gibt es häufig Ärger; wenn der AG oder die Aufsichtsbehörde beim Arzt rückfragen, muss der Arzt alles rückabwickeln; auch mit der Umlagekasse kann es Ärger geben. Aktuell kenne ich genau so einen Fall, bei dem die Streitparteien sogar vors Arbeitsgericht wollten. Am besten sagst du dem Arbeitgeber, dass dein Arzt vorgegriffen hat und es nur um die Arbeitsbedingungen ging. Der AG muss die Gefährdungsbeurteilung machen, Maßnahmen ergreifen und dich umsetzen, wenn es irgend eine Möglichkeit dazu gibt.

Mitglied inaktiv - 18.03.2017, 10:38



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