Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Probezeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger in Probezeit

Lotte02

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin in der 8. SSW und habe am 15.03. meinen neuen Job gleich mit einer Krankschreibung angefangen, da ich aufgrund meiner Schwangerschaft im Krankenhaus stationaer behandelt werden musste. Ich befuerchte, dass ich nun gleich nach der Krankschreibung in ein Beschaeftigungsverbot gestellt werde und habe versucht mich zu erkundigen, was meine Rechte bzgl. einer Lohnfortzahlung sind, ohne dass ich Gehalt bis jetzt bekommen habe. Denn soweit ich das richtig verstanden habe, bekomme ich auch kein Geld waehrend der Krankschreibung, weil ich keine 4 Wochen vorher gearbeitet habe? Und nun befuerchte ich, dass es bei einer Lohnfortzahlung aehnlich sein koennte. Herzlichen Dank, Charlotte


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zuerst muss geklärt werden, ob Sie arbeitsfähig sind, sonst geht die AU vor. In den ersten 4 Wochen zahlt die Krankenkasse. Ein BV greift direkt. Liebe Grüße NB


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