Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in probezeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger in probezeit

Pinolino

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe am 1.7 eine neue arbeitsstelle angetreten, nach 6 Monaten geht diese in einen unbefristeten Vertrag über . Nun habe ich erfahren das ich in der 5. Woche schwanger bin. Nun wüsste ich gerne ob ich nach der elternzeit dann trotzdem noch einen Job habe oder ob man mich 4 Monate nach Geburt trotzdem kündigen kann? Der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft ist mir klar. Mir geht es nur um die Zeit nach der elternzeit . Viele liebe Grüße Katja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Vertrag ändert sich durch die Schwangerschaft nicht. Ob der AG 4 Mo nach der Geburt unproblematisch kündigen kann, hängt davon ab, ob das KSchG greift. Dies ist der Fall bei mehr als 10 AN. Wenn es mehr sind, muss er einen Grund haben - hier wahrscheinlich betrieblich. Dann muss er die Sozialauswahl beachten. Liebe Grüße NB


peekaboo

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Mitglied inaktiv

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Naja nach der Geburt hast du ja sicher Elternzeit und in dieser Zeit auch unkündbar. Außer der Betrieb hat Gründe und lässt sich das von der Aufsichtsbehörde genehmigen.


Berlin!

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Nach der Elternzeit kannst Du gekündigt werden. es kann genau so gut sein, dass Du einfach wieder anfängst zu arbeiten.


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