Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in EZ

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger in EZ

Nabdelna

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Hallo, mein erstes Jahr Elternzeit endet im November und ich habe insgesamt 3 Jahre genommen. Ich werde bei einer Teilzeitstelle für 20 Stunden ab voraussichtlich November, bei einem anderen Arbeitgeber anfangen. Jetzt habe ich erfahren, dass ich schwanger bin.  Wie geht es jetzt weiter? Was stehen mir für Wege offen? Was wäre der Beste Weg für mich finanziell? Wäre es besser wenn ich die Elternzeit frühzeitig beende und dann im Mutterschutz das Geld plus Arbeitgeberzuschuss bekomme? Würde dieser Weg auch gehen wenn ich in der Teilzeitstelle arbeite?   Ich kenne mich leider noch nicht viel aus in diesem Thema. Bitte um Hilfe!   Vielen Dank im Voraus! Liebe Grüße     


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie arbeiten nach dem ersten Jahr EZ in TZ bei einem anderen AG und sind wieder schwanger. 1. Wenn Sie bei dem neuen AG ein BV bekommen, müssen Sie gar nicht arbeiten. Sie müssen den AG dann nur über die Schwangerschaft informieren und er erstellt eine Gefährdungsprüfung. 2. Der alte Vertrag läuft weiter, meistens ist der TZ-Vertrag auf die EZ befristet. Er endet dann automatisch mit der EZ. Das bedeutet, dass Sie dann die EZ beim alten AG am Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden u MG aus dem vollen alten Gehalt bekommen. Liebe Grüße NB  


Suomi

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Wann beginnt denn der Mutterschutz bei Deiner jetzigen Schwangerschaft? Wenn die EZ doch im November sowieso nach 3 Jahren endet, wie willst Du die aktuelle EZ dann frühzeitig beende für den neuen Mutterschutz? Beginnt der denn innerhalb der nächsten paar Wochen schon? Wenn Du nach der EZ anfängst in TZ zu arbeiten, wird das die Grundlage für das neue Elterngeld sein und auch die Grundlage für das Mutterschaftsgeld sein.  


MamaausM2

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Für das neue Elterngeld sind wieder die 12 Monate vor Mutterschutz relevant. Monate mit Elterngeld und Mutterschaftsgeld werden dabei ausgeklammert, d.h durch frühere Monate ersetzt. Das geht aber nur max für 14 Monate Elterngeld bei EG plus oder 12 Monate bei Basis EG  Das bedeutet das danach jeder Monat das neue Elterngeld mindern wenn man nicht arbeitet. Aber jedes Arbeitsentgelt zahlt. Bei dir dann das Teilzeitgehalt.  Beenden kannst du die lfd Elternzeit genau auf einen Tag vor neuen Mutterschutz. Dann lebt der ursprüngliche Vertrag wieder auf und du bekommst danach dein Mutterschaftsgeld.    


Nabdelna

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ICH HABE DOCH GESCHRIEBEN DAS MEIN 1 JAHR ELTERNZEIT ENDET IM NOVEMBER ICH HABE ABER INSGESAMT 3 JAHRE GENOMMEN. DAS HEIßT ICH HABE AB NOVEMBER NOCH 2 JAHRE !


MamaausM2

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@AP du vermischst Elterngeld mit Elterngeld. Du beziehst ein Jahr Elterngeld hast aber drei Jahre Elternzeit 


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