melfisch
Sehr geehrte Frau Bader, mein erstes Kind ist am 24.03.2014 geboren, ich hatte 2 Jahre EZ beantragt, also bis März 2015. Jetzt steht die Geburt des zweiten Kindes an, ET 28.06.2014. Ich weiß, dass ich sechs Wochen vorher die EZ fürs 1. Kind vorzeitig beenden kann, um in MuSchu zu gehen. Im Anschluss würde dann die EZ für das 2. Kind starten. Meine Frage ist, was mit den restlichen 10 Monaten des zweiten EZ-Jahres vom 1. Kind passiert? Sind diese dann verfallen und ich kann nur noch das dritte Jahr EZ in Anspruch nehmen? In dem Fall habe ich ja nicht für jedes Kind 3 Jahre EZ erhalten. Die andere Alternative wäre, auf MuSchu zu verzichten und die EZ 1 durchzuziehen und die EZ 2 nach deren Ablauf dran zu hängen. Diese beiden Wege sind mir von der Gleichstellungsabteilung meines AG mitgeteilt worden. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichem Gruß
Hallo die kann man mit Zustimmung des AG bis zu 12 Mo. bis zum 8. geb. des Kindes aufheben Liebe Grüße NB
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