Mitglied inaktiv
Ich frage für eine Freundin. Sie hatte 3 Jahre Elternzeit genommen, mit Einverständnis des AG aber auch 2 verkürzt, das 3. Jahr aufgehoben. Nun ist sie schwanger, berufsbedingt erfolgt ein BV. Der AG verlangt nun, dass sie das 3. Elternjahr nimmt. Darf er das ? Finanziell hätte sie dadurch erhebliche Nachteile. Sie arbeitet nun seit 3 Monate wieder und das Kind entstand trotz Nuvaring, also ungeplant.
Hallo, sie hatte erst drei Jahre beantragt und dann aber doch auf zwei verkürzt? Wenn der Arbeitgeber dem zugestimmt hat, sehe ich das Problem nicht. Mit einer neuen Schwangerschaft hat das doch nichts zu tun. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Nee, darf er ganz bestimmt nicht. Sollte er weiterhin Probleme machen, dann sollte sie aber einen Anwalt vor Ort aufsuchen! LG Sabine
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