Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Elternzeit?

Frage: Schwanger in Elternzeit?

TinA91

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Hallo Frau Bader ich hätte da mal eine Frage. Und zwar könnte wen dein das ich schwanger bin. Bin in Elternzeit bis 23.01.2019 noch. Habe am 01.11.17 das letzte mal Elterngeld bekommen. Habe bei der ersten Schwangerschaft BV bekommen. Jetzt ist meine Frage was ich finanziell bekommen würde oder wie sieht es aus? Bin verheiratet . Hoffe mir wird hier geholfen etwas... Danke imvoraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. das BV spielt keine Rolle. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Na, Du bekommst das gleiche wie auch unschwanger - nämlich nichts. Die Schwangerschaft an sich ändert ja daran nichts, auch unschwanger wärst du ja weiterhin daheim und würdest auch kein Geld bekommen. oder war mit dem A abgeklärt das du innerhalb der EZ in TZ arbeitest? Falls geplant war das du innerhalb der EZ in TZ arbeitest, dann kannst du das ganz normal machen. Wäre auch angeraten, dazu später mehr. Zum neuen Mutterschutz kannst und solltest du dann die laufende EZ beenden und dir den Rest der ersten EZ für später absichern. So bekommst du das volle Mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind von deinem AG und von der KK: Beendest du die EZ nicht, laufen EZ1 und Mutterschutz2 gleichzeitig und du bekämmst nur die bis zu 13 € von der KK. Nun zu dem Punkt warum es sinnvoll wäre wenn du innerhalb der EZ in TZ arbeitest - das darfst du nämlich bis zu 30 Std die Woche. bei deinem eigentlichen AG genauso, wie mit dessen Zustimmung auch woanders. Sinnvoll ist das für das neue EG, denn dafür zählt das was du an Einkommen in den 12 Monaten vor Bezug hattest. Ausgeklammert werden dabei bis zu 12 Monate EG bzw bei EG Plus bis zu höchstens 14 Monate (auch wenn die Auszahlung länger war) und die Mutterschutzzeiten. Da du nicht schreibst wann Kind1 geboren wurde kann ich nur schwammig darauf eingehen. Grob aber, jeden Monat nach dem 15ten Lebensmonat deines ersten Kindes den du kein Einkommen hast bis zum neuen Mutterschutz wird dein neues EG erheblich senken - bis der Mindestsatz von 300 € bleibt. Arbeits du dagegen in TZ, würde das TZ-Einkommen das neue EG erhöhen. Das du in EZ bist ist dabei für das neue EG ohne Relevanz. EZ vorzeitig beenden und dann ins BV zu gehen geht im übrigen nicht. Du darfst dich nicht besser stellen. Sollte es geplant gewesen innerhalb der EZ in TZ z arbeiten, dann würde in dem Falle ganz normal geprüft werden ob für die TZ-Stelle ein BV nötig ist und sofern ja, würdest du über die TZ-Stelle eben ein BV bekommen. Dafür müsstest du aber auch Kinderbetreuung nachweisen und wie gesagt auch das von Anfang an klar war das du innerhalb der EZ vor hattest zu arbeiten. Falls nicht, hast du Pech. Wobei dich niemand daran hindern wird sich mit dem OK des AG eine TZ-.Stelle für die ET zu suchen in der du auch schwanger arbeiten kannst.


Tini_79

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Bis 2019? Oder ist das ein Schreibfehler? Da bekommst du gar nichts, warum auch? Und das neue EG wird 300 EUR sein, event noch Geschwisterbonus.


TinA91

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Ok ... Danke schon mal... Meine kleine wird am 24.1 Zwei


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