Lillisofia
Hallo, Im Moment bin ich in Elternzeit, bis Mitte Dezember. Meine elterngeld wurde aus dem letzten vollständigem Kalenderjahr berechnet, welches elterngeld frei war. Da ich selbstständig bin ( Nebenerwerb) . Dies war bei mir 2011. Die Selbstständigkeit ruht im Moment. Ich arbeite nicht, habe sie aber auch nicht abgemeldet. Bei der letzten schwangerschaft bin ich von meinem Arbeitgeber freigestellt wurden (Beschäftigungsverbot ). Was wäre, wenn ich zum Ende der jetztigen Elternzeit erneut schwanger werde. Ich müsste Mitte Dezember wieder anfangen. Wie schaut es mit meinem Lohn aus (ob beschäftigungsverbot oder nicht, ist ja egal) Ich war zuvor Nachtwache, muss man mir die Zuschläge weiter zahlen, obwohl ich nachts nicht arbeiten darf? Wie vor der Geburt? Wird das Elterngeld wieder aus 2011 berechnet? Oder nimmt man 2014, denn da habe ich Mutterschutzgeld von der Krankenkasse und Arbeitgeber bezogen (November und Dezember) . Elterngeld setzte erst 2015 , nach den 8 Wochen Mutterschutz ein. Danke
Hallo, 1. Sie bekommen beim BV den Lohn weiter, den Sie ohne BV bekämen. 2. Für das EG zählen die Einkünfte der letzten 12 Mo. ohne die Monate mit EG u MG Liebe Grüße NB
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