Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Elternzeit

Frage: Schwanger in Elternzeit

Melli999

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Hallo! Ich habe folgende Frage: Ich habe im Mai 2012 ein Kind bekommen und befinde mich seither in Elternzeit. Während meiner Schwangerschaft hatte ich ein Berufsverbot. Nun habe ich mit meinem Arbeitgeber gesprochen und der meinte, dass meine Elternzeit bei einer evtl. erneuten Schwangerschaft, automatisch bis zum nächsten Mutterschutz verlängert wird. (Ich bin nicht Schwanger) Darf der Arbeitgeber die Elternzeit gegen meinen Willen verlängern? Oder muss er bei Beendung der Elternzeit ggfs. ein neues BV aussprechen? Lieben Dank Melli


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können entscheiden, ob Sie die EZ verlängern, nicht der AG. Wenn die EZ regulär ausgelaufen ist und Sie ein neues BV bekommen, bekommen Sie den Lohn weiter Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Ne, die Elternzeit verlängert sich nicht automatisch. Auch nicht dadurch, dass der AG das gern möchte! Es geht allein, wenn du es beantragst und der AG dann zustimmt (bzw, wenn du zwei Jahre angemeldet hast, auch ohne die Zustimmung deines AG). Also, bist du in der laufenden EZ schwanger, bist du einfach nur schwanger. Endet während der Schwangerschaft deine Elternzeit, kannst du ab dann wieder ein BV bekommen. Und ganz klar, wirst du erst nach der EZ schwanger, musst du erst arbeiten, und bei Schwangerschaft gibts dann evtl ein BV. Was du machen kannst: Wirst du während der EZ schwanger, kannst DU deine EZ zum Beginn des neuen Mutterschutz beenden und bekommst das volle MuSchu-Geld. Gruß Sabine


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