Mitglied inaktiv
Hallo. Wer kann mir bitte weiterhelfen? Momentan nehme ich die Elternzeit in Anspruch ... bin aber schon wieder in der 9.Woche schwanger. Wann muß ich das meinem Arbeitgeber spätestens mitteilen ... muß ich überhaupt? Liebe Grüße.
Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, also bei mir war es damals genauso, wobei mein Problem noch war, dass meine Chefin auch meine Frauenärztin ist.Also ich würde sagen, du solltest so ab der 12. SSW die Schwangerschaft deinem AG bekanntgeben, denn du hast ja dann auch Rechte (Kündigungsschutz), und wahrscheinlich wirst du dann für noch ein bißchen länger "ausfallen", da kann der AG sich dann drauf einstellen. LG Axi
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