Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Elternzeit

Frage: Schwanger in Elternzeit

Nabdelna

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Sehr geehrte Frau Bader,   ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden und habe nun auch meinen Arbeitgeber informiert. Mein Entbindungstermin ist der 07.06.25. Ich habe dem Arbeitgeber gestern ein Brief zugeschickt, dass ich die alte Elternzeit frühzeitig beenden, werde einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes, um vom Arbeitgeberzuschuss Gebrauch zu machen. Mit Datum des neuen Mutterschutzes. Dazu habe ich noch ein Schwangerschaftsattest dazu geschickt.   Passt das jetzt so?  Oder muss ich das dann nochmal machen kurz bevor der Mutterschutz beginnt am 25.04. 25?    Danke im Voraus liebe grüße 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde ihm das alles noch mal per Einschreiben zusenden, ansonsten behauptet er, es nicht erhalten zu haben. Liebe Grüße NB


Dojii

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Ah, jetzt ergibt deine erste Frage auch mehr Sinn. :) Ja, das passt so. Wichtig ist, dass du nachweisen kannst, dass du das dem Arbeitgeber mitgeteilt hast. Denn sollte der sich am Ende quer stellen und sagen, du hättest die Elternzeit nicht zum neuen Mutterschutz hin beendet, bist du in der Beweispflicht.  Und rückwirkend kannst du das dann nicht mehr ändern, sprich du kannst dann nicht mehr rückwirkend noch schnell die Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden, weil deine erste Mitteilung (angeblich) nie angekommen ist. 


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