Nabdelna
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden und habe nun auch meinen Arbeitgeber informiert. Mein Entbindungstermin ist der 07.06.25. Ich habe dem Arbeitgeber gestern ein Brief zugeschickt, dass ich die alte Elternzeit frühzeitig beenden, werde einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes, um vom Arbeitgeberzuschuss Gebrauch zu machen. Mit Datum des neuen Mutterschutzes. Dazu habe ich noch ein Schwangerschaftsattest dazu geschickt. Passt das jetzt so? Oder muss ich das dann nochmal machen kurz bevor der Mutterschutz beginnt am 25.04. 25? Danke im Voraus liebe grüße
Hallo, ich würde ihm das alles noch mal per Einschreiben zusenden, ansonsten behauptet er, es nicht erhalten zu haben. Liebe Grüße NB
Dojii
Ah, jetzt ergibt deine erste Frage auch mehr Sinn. :) Ja, das passt so. Wichtig ist, dass du nachweisen kannst, dass du das dem Arbeitgeber mitgeteilt hast. Denn sollte der sich am Ende quer stellen und sagen, du hättest die Elternzeit nicht zum neuen Mutterschutz hin beendet, bist du in der Beweispflicht. Und rückwirkend kannst du das dann nicht mehr ändern, sprich du kannst dann nicht mehr rückwirkend noch schnell die Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden, weil deine erste Mitteilung (angeblich) nie angekommen ist.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich plane während meiner Elternzeit noch einmal schwanger zu werden. Da ich in einem medizinischen Beruf arbeite, wird bei jeder Schwangerschaft vom AG ein BV ausgesprochen. Wenn ich nun in EZ 50% in TZ arbeite (begrenz auf EZ) und dann ein BV wegen erneuter Schwangerschaft bekomme, bekomme ich dann mein Vollzeitgehalt von vor der EZ od ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der Elternzeit schwanger geworden und mein Arbeitgeber hat nach einem Schwangerschaftsattest vom Frauenarzt verlangt. Wer hat die Kosten für dieses Attest zu zahlen? (15 Euro) Der Arbeitgeber sagt da ich in der Elternzeit bin und kein Entgeld beziehen, dass Sie es nicht über den Lohn abrechnen können un ...
Ich arbeite momentan 15 Stunden Teilzeit in Elternzeit (vertrag seit 01.10 bis 17.06.2025), musste aber hier auch schon in eine andere Abteilung wechseln (vorher Personalreferentin, jetzt Sachbearbeiter Buchhaltung). Gestern habe ich nun einen Aufhebungsvertrag erhalten, da Sie keine Chance sehen, mich weiter zu beschäftigen danach, da mittlerweil ...
Hallo, Ich bin im Juli 2022 Schwanger geworden und wurde direkt ins Beschäftigungsverbot geschickt, weil ich in einer stationären Kinder und Jugendgruppe arbeite und es dort keinen passenden Job mehr für mich gab. Meine Elternzeit geht noch bis Juli 2025. Seit Juli 2023 arbeite ich in einem Büro als Teilzeitkraft. Das ist selbstverständlich au ...
Sehr geehrte Frau Bader Ich bin Italiener und entschuldige mich für mein nicht perfektes Deutsch. Bevor ich meine Frage stelle, muss ich Ihnen kurz die Situation erklären. 2023 werde ich schwanger, erzähle es meiner Firma und sie schicken mich mit einem Arbeitsverbot nach Hause. also, seit Juli 2023 bin ich bei vollem Gehalt zu Hause.Ich ...
Sehr geehrte Frau Bader Ich bin Italiener und entschuldige mich für mein nicht perfektes Deutsch. Bevor ich meine Frage stelle, muss ich Ihnen kurz die Situation erklären. 2023 werde ich schwanger, erzähle es meiner Firma und sie schicken mich mit einem Arbeitsverbot nach Hause. also, seit Juli 2023 bin ich bei vollem Gehalt zu Hause.Ich ...
Ich habe mal eine Frage mein Umfeld betreffend, darf eine Familie bei der sich die Mutter in Elternzeit befindet eine fast einjährige Reise machen (Mann kann online arbeiten) ohne hier Ansprüche wie Kindergeld, Krankenkasse etc zu verlieren? Darf sie in der Zeit die Wohnung untervermieten, Möbel anderswo einlagern und sich da auch polizeilich u ...
Guten Tag Frau Bader, Nach nun 7 jähriger Elternzeit (3 Kinder), möchte ich nun in Teilzeit während der Elternzeit für 16 Stunden bei meinem alten Arbeitgeber tätig werden. Der Antrag wurde nach langer Diskussion genehmigt. Nun soll ich am 01.02.25 starten. Mein Kollege teilte mir allerdings heute mit, dass ich eine völlig neue Tätigkeit aufneh ...
Hallo Frau Bader, derzeit bin ich schwanger mit dem zweiten Kind. Beim ersten Kind war ich knapp 2 Jahre zu Hause und habe danach meine Tätigkeit im Rahmen einer "Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung" mit 30h/ Woche wieder aufgenommen. Diese Vereinbarung ist am 03.01.25 nun ausgelaufen. Seit August bin ich schwanger mit Kind zwei und seit Okto ...
Hallo Frau Bader, bei mir handelt es sich um folgende Situation: Mein erstes Kind wurde Ende Dezember 2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit gemeldet. Im März wollte ich wieder anfangen zu arbeiten und zwar Teilzeit in Elternzeit. Nun schon meine erste Frage, muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten oder genügen auch 10? Nun ist auch ...
Die letzten 10 Beiträge
- Schwangerschaft verschiedene Arbeitgeber mitteilen
- Elterngeld nach ALG1 und Krankengeld
- Rückgabe Smartphone in der Schule
- Betriebsstilllegung Antrag Elternzeit
- Firma Insolvent / 31 SSW
- Personalnotstand kita
- Sorgerechtsverfügung - Großeltern im Ausland
- Kurzarbeitergeld statt Elterngeld
- Mutterschaftsgeld bei beginnender Teilzeit
- Umzug nach Trennung mit Kind