Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Elternzeit

Frage: Schwanger in Elternzeit

Nabdelna

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der Elternzeit schwanger geworden und mein Arbeitgeber hat nach einem Schwangerschaftsattest vom Frauenarzt verlangt. Wer hat die Kosten für dieses Attest zu zahlen? (15 Euro) Der Arbeitgeber sagt da ich in der Elternzeit bin und kein Entgeld beziehen, dass Sie es nicht über den Lohn abrechnen können und ich die Kosten selber übernehmen muss.  Stimmt das ? Oder muss er es zahlen?   Danke:-)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich verstehe nicht, warum er das in der EZ verlangt, aber nach dem Gesetz muss er die Kosten tragen. § 9 Abs. 6 MuSchG: Die Kosten für Zeugnisse und Bescheinigungen, die die schwangere oder stillende Frau auf Verlangen des Arbeitgebers vorzulegen hat, trägt der Arbeitgeber. Liebe Grüße NB


Dojii

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Blöde Frage aber wieso verlangt dein Arbeitgeber ein Attest in der Elternzeit? Das geht den doch erst mal gar nix an, dein Arbeitsvertrag ruht.  So oder so muss der Arbeitgeber die Kosten selbst tragen, wenn er selbst das Attest verlangt. Auch wenn du arbeiten würdest, dürfte er es nicht mit dem Lohn verrechnen. Steht so in § 9 Abs. 6 MuschG.  Zitat: "Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Personen auferlegen, die bei ihm beschäftigt sind. Die Kosten für Zeugnisse und Bescheinigungen, die die schwangere oder stillende Frau auf Verlangen des Arbeitgebers vorzulegen hat, trägt der Arbeitgeber."


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