Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

schwanger in Elternzeit, soll kündigen!Hilfe

Frage: schwanger in Elternzeit, soll kündigen!Hilfe

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo. Unser Kleiner wird im Juli 2. Hatte damals 2 JAhre Elternzeit beantragt, müsste demnach Juli wieder arbeiten. Hatte im November um ein Jahr Verlängerung gebeten, da wusste ich aber natürlich noch nicht, dass ich jetzt (7.SSW) wieder schwanger sein werde. Die Firma hat nun gesagt, ich solle wiederkommen oder kündigen. Was Nun? Meine Fragen: Wenn ich sage, dass ich wieder schwanger bin, wie sieht das aus, muß ich im Juli für einen Monat wieder dort arbeiten, um dann im August für das neue Baby wieder in Mutterschutz zu gehen? ISt es sinnvoll, schon zu sagen, dass ich schwanger bin, wollte eigentlich bis zur 12.SSW warten. Was habe ich für Rechte und Pflichten? Möchte, wenn unser Baby da ist, dann auch 3 Jahre einreichen, aber soweit sind wir ja noch lange nicht. Bin dankbar über jede Antwort. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie teilen schriftlich mit, dass Sie Ihr Recht auf das 3. Jahr in Anspruch nehmen. Ganz einfach. Bloss nicht kündigen! Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

und so tun, als wenn ich wieder arbeiten gehen würde... Sollte es dann arbeitszeittechnisch nicht gehen, würd ich vorab schon mal sehen, ob man vielleicht verminderte Zeit arbeiten kann mit Einverständnis des AG... sollte dieser nicht einverstanden sein, dann müsste man entweder kündigen oder auf den Frauenarzt hoffen, der einen krankschreibt.... LG Peeka


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Über das dritte Jahr Eklternzeit musst Du spätestens 8 Wochen vor Ablauf des 2. Jahres entscheiden! Deine Firma erzählt Quark. Sofern Du das dritte jahr nahtlos anschließt, kannst Du das jederzeit erklären (nicht beantragen!). Frist ist eben 8 Wochen vor Beginn des dritten Jahres. Viele Grüße Désirée


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt?   wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...

Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...

Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...

Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz.  Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026.  Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...

Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...