Lina2112
Guten Morgen Dankeschön erstmal dass ich hier meine Frage stellen kann! Ich bin gerade in der letzten Woche der Wiedereingliederung in meiner Firma davor war ich 1,3 Jahre im krankengeld wegen einer psychischen Erkrankung jetzt habe ich heute einen einen schwangerschaftstest gemacht und der war positiv. In meiner Firma kriegt man sofortiges beschäftigungsverbot wenn man schwanger ist (Einzelhandel) Wenn ich die letzte Woche in der Wiedereingliederung noch arbeiten gehe ist diese ja beende. Kann ich dann mit meinen ganz normalen Lohn rechnen wenn ich ins beschäftigungsverbot komme obwohl ich davor 1,3 Jahre im krankengeld war ? Lese überall das ich dafür erstmal 3 Monate wieder in der Firma arbeiten muss Angestellt in meiner Firma bin ich seit 11 Jahren Liebe Grüße
Hallo, sollten Sie ein BV erhalten, bekommen Sie das, was Sie ohne BV erhalten würden. Liebe Grüße NB
Lina2112
Dankeschön für die schnelle Antwort Frau Bader. Würde noch gerne wissen wie das Geld im BV berechnet wird sind es dann die letzten 3 Monate vor dem krankengeldbezug wo der Durchschnitt berechnet wird oder ist es so das sie vom normalen Gehalt ausgehen was ich dann nach der Wiedereingliederung bekommen würde ? Liebe Grüße und viele Dank
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