Zsatz87
Guten Tag Frau Bader Am 17.2.19 kam unser Sohn auf die Welt, ich habe 1 Jahr Elternzeit beantragt. Diese läuft nun bald aus und ich sollte ab März 2020 wieder 16 Std. die Woche arbeiten gehen, allerdings bei einem neuen Arbeitgeber. Ich bin Zahnmedizinische Fachangestellte und war in der ersten Schwangerschfat in einem Beschäftigungsverbot. Mein alter Arbeitgeber hat mir nur mündlich mitgeteilt, dass er mir keinen Telzeitjob anbieten kann. Es gab nie eine offizielle Kündigung. Einen neuen Vertrag beim zukünftigen Arbeitgeber habe ich auch noch nicht unterschrieben. Nun meine Frage: was passiert wenn ich meinem alten Arbeitgber mitteile, dass ich schwanger bin. Wer zahlt dann weiter? Und mit welchem Geld kann ich rechnen? Bin ich erneut in einem Kündigungsschutz? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, ich verstehe gar nicht, wer hier mit wem welchen Vertrag geschlossen/ gekündigt hat. Der alte AG: liegt eine Kündigung in Schriftform vor? Nein? Dann besteht der Vertrag weiter. Der neue AG: wo kommt der jetzt her? Wieso haben Sie dort nichts unterschrieben? Oder liegt eine Betriebsübernahme vor und der neue AG tritt an die Stelle des alten AG? Liebe Grüße NB
chrissicat
Kündigungsschutz hast du in jeder Schwangerschaft. Wenn das alte Arbeitsverhältnis nicht gekündigt ist, dann musst du erst einmal bei deinem alten Arbeitgeber arbeiten und zwar mit der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Kannst du das nicht, dann musst DU kündigen. Ein Beschäftigungsverbot ist nicht sicher, möglicherweise hat dein Arbeitgeber diesmal Ersatztätigkeiten für dich. Schließlich sind die Vorschriften "strenger" geworden. So lange du für deine neue Arbeitsstelle noch keinen Vertrag hast, hast du dem neuen Arbeitgeber gegenüber auch keine Rechte.
Felica
Du hast nicht gekündigt, nur ein Jahr EZ eingereicht? Ganz einfach, am 16.02.20 stehst du dann bei deinem alten AG auf der Matte und trittst deinen VZ-Vertrag wieder an. Dazu bist du vertraglich verpflichtet. Kannst du nicht? Dann hättest du rechtzeitig kündigen müssen, nämlich 3 Monate vorher zum EZ-Ende. Oder direkt länger EZ einreichen sollen. Mit Glück hätte der AG ja auch einer Verlängerung zugestimmt. Vor allen wenn du erst einmal in TZ einsteigen willst. Ich verstehe einfach nicht warum man nur 1 Jahr EZ nimmt wenn man nach dem Jahr nicht VZ sondern nur TZ arbeiten will. Dein AG wird wohl kaum mehr wie 15 mitarbeiter haben, also hast du auch keinen Anspruch auf eine TZ-Stelle. Aber, du hättest einen VZ- Vertrag mit entsprechend höheren mutterschutzgeld. Der fällt weg wenn du nun kündigen musst. Und für den Fall das du dann wieder schwanger sein solltest wird halt geschautnob wieder BV nötig oder nicht. Falls nicht geht man halt bis zum mutterschutz arbeiten. Ach ja, ALG1 gilt für das neue EG mit 0 €.
Felica
Meine an 17.02, am 16.02 endet nämlich das Jahr EZ.
Mitglied inaktiv
Dein AG braucht dir nicht zu kündigen. Er muss lediglich während der Elternzeit deinen alten Arbeitsplatz freihalten. Also musst du nach einem Jahr wieder vollzeit auf der Matte beim ersten AG stehen....
Mitglied inaktiv
Du kannst nicht einfach woanders arbeiten. Du hast immer noch einen gültigen Arbeitsvertrag
Zsatz87
Weder ich noch mein alter Arbeitgeber haben in schriftlicher Form das Arbeitsverhältnis gekündigt. Der alte AG konnte mir nach der Elternzeit keine TZ Stelle anbieten und eigentlich müsste er ja nur meine VZ Stelle frei halten welche ich nicht antreten kann. Deshalb habe ich mir eine neue Arbeitsstelle gesucht allerdings dort noch keinen Vertrag unterschrieben und jetzt mit dem Wissen dass ich schwanger bin kommt auch kein Vertrag mehr zu Stande. Wie geht's es denn jetzt weiter? Muss ich jetzt kündigen und beziehe ich dann ALg1? Bin ich dann nicht erstmal gesperrt weil ich gekündigt habe? Ich weiß nicht wie ich mich jetzt verhalten soll. Mfg
Mitglied inaktiv
Wann endet deine Elternzeit genau... Ich nehme an am 16.02.20? Arbeitslosengeld gibt es nur in dem Stunden Umfang, den du arbeiten könntest. Also entsprechend Kinderbetreuung hast.. Nur weil dein chef dir keine Teilzeit ermöglichen kann, hättest du nicht woanders arbeiten können. Offiziell hast du einen Arbeitsvertrag, den du einhalten musst.
Himbeere2008
Dann frage deinen Chef ob du die Elternzeit verlängern kannst und hole dir die Erlaubnis von ihm in dieser Zeit bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten. Wenn dein Chef nicht zustimmt, musst du deinen Vollzeitjob am 17.02.2020 wieder aufnehmen. Kannst du das nicht, hättest du fristgerecht kündigen müssen. Alles ein bisschen spät.
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