Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der Elternzeit (Ende 21.08.2004) und nun wieder schwanger (Geburt Januar 2004): Meine Fragen sind: a) welche Fristen muß ich einhalten um dies meinem Arbeitgeber zu melden b) kann mein Arbeitgeber mir kündigen c) was passiert mit meiner Elternzeit meines ersten Kindes? Kann ich die Elternzeit des 2. Kindes verschieben und erst mit Ende der ersten Elternzeit anlaufen lassen d) muß ich an sonstige rechtliche Dinge denken? Vielen lieben Dank für Ihre Mühe Bettina
Mitglied inaktiv - 11.05.2003, 19:41