LaNita
Hallo, mein Mann und ich planen ein zweites Kind und wollen den Abstand nicht zu groß werden lassen. Meine Tochter ist 7 Monate alt. Meine Elternzeit endet am 20. Januar 2013. Ich habe ein Jahr Elternzeit beantragt. Wenn ich nun gleich wieder schwanger werden würde, wäre der Geburtstermin etwa im Juni. Es verbleiben also etwa 4 Monate bis zum Mutterschutz. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft kurz nach Ende der Elternzeit aus (Mitte Februar 2013). Wenn ich die Elternzeit bis Juni verlängere (ohne Elterngeldbezug), was ist dann die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld für das zweite Kind? Bekomme ich dann wieder das gleiche Elterngeld, weil 12 Arbeitsmonate vor der ersten Elternzeit zählen oder zählen die Monate der verlängerten Elternzeit als 0 Euro- Verdienstmonate mit rein. Das macht natürlich einen riesen Unterschied. Internetrecherchen führen zu wiedersprüchlichen Antworten. Daher würde ich mich über die Antwort einer Spezialistin auf diesem Gebiet freuen. Danke im Vorraus.
Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 € Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Die vier Monate in EZ ohne EG und nicht im Mutterschutz würden für die Berechnung mit 0,-€ reingerechnet! LG Sabine
LaNita
Ok, danke für die Antwort. Kann man vielleicht für die letzten Monate das Elterngeld splitten, so dass man dann über den gesamten Zeitraum Elterngeld bezieht?
Sternenschnuppe
Splitten ändert nichts an den Nullrunden, denn der Bezugszeitrau ist dann zu Ende, nur die Auszahlung läuft noch. Kannst Dir aber selbst die Hälfte jetzt schon zur Seite legen, ist der gleiche Effekt dann. Elternzeit verlängern geht nur bis zum Ende des Vertrages dann, denn Elternzeit hat man nur, wenn man einen AG hat. Würde, wenn ich einen Rat geben darf, aber erst einmal anfangen zu arbeiten, Vertragverlängerung abwarten und dann die Lücke füllen, damit keine Nullrunde entstehtl
LaNita
Stimmt ja, na gut, danke für die klaren Antworten. Jetzt weiß ich Bescheid! Hab ich mir ja schon fast gedacht, sonst würden bestimmt mehr auf die Idee kommen :-)
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