Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

schwanger einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben und dem AG nichts davon sage

Frage: schwanger einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben und dem AG nichts davon sage

Gittchen

Beitrag melden

sehr geehrte Frau Bader, Heute ist mein letzter Arbeitstag ab morgen bin ich arbeitslos. Da sich mein Arbeitgeber von mir in der Probezeit getrennt hat (wegen Fehlgeburt und Nesselsucht) bin ich nun auf der Suche nach einer neuen Anstellung, was als Erzieherin eigtl kein Problem darstellt. Jedoch habe ich während des ganzen Bewerbungsverfahren festgestellt, dass ich schwanger bin. (in der 10 Woche) Ich habe gute Angebote bekommen und würde auch gerne eines davon annehmen. Jedoch habe ich Bedenken, dem AG nichts davon zu sagen. -> Wenn ich ehrlich bin , werden Sie mich nicht einstellen. Konsequenz. ALG 1 welches nicht ins Elterngeld berechnet wird. -> werde ich dann aus dem System beim AA rausgenommen, weil nicht vermittelbar? -> Werde ich nichts sagen, und den Vertrag unterschreiben (auf 16.8) muss ich unverzüglich berichten, dass ich schwanger bin. Ist der AG dann in der Lage den Arbeitsvertrag wieder aufzulösen ? oder gilt dann schon das Mutterschutzgesetz (nicht kündbar in Probezeit?) -> ich muss vor der Einstellung zum Amtsarzt. der Untersucht auch das Blut. Dürfen die testen ob ich schwanger bin? -> wenn der AG nun weiss, dass ich schwanger bin, kann er ein Berufsverbot aussprechen, obwohl ich alle Immunitäten habe?! Wenn er das ausspricht , wer zahlt die Lohnkosten der AG oder KK? -> aus moralischen Gründen würde ich es sagen, dann werde ich wohl arbeitslos bleiben, aus wirtschaftlichen Gründen würde ich es verheimlichen. Hätte diese Verheimlichung rechtliche Konsequenzen? Ab wann MUSS ich sagen dass ich schwanger bin? Ich würde gerne arbeiten und "nur" weil ich schwanger bin muss ich doch nicht zuhause sitzen. Es ist ja aber nie abzusehen, wie so eine SS verläuft und eine Krankphase oder ein BV ist möglich. Wenn Sie mir aus rechtlicher Sicht weiterhelfen könnten, wäre ich sehr dankbar .


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie müssen nicht sagen, dass Sie schwanger sind - Ihnen drohen auch keinerlei rechtliche Konsequenzen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich würde unterschreiben. Du hast ja jetzt scheinbar auch kein BV, darfst also arbeiten trotz Schwangerschaft. warum also sollte das bei einem anderen AG nicht gehen? Sollte es wider Erwartung doch zu einem BV kommen oder AU, dann bekommt der AG das Geld wieder von der KK. Kündigen kann er dir nicht. Auch nicht in der Probezeit. Das das Arbeitsverhältnis evtl angespannt sein könnte, ist dann eine andere Sache.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn du alle nötigen Immunitäten hast, gibt es für den AG keinen Grund dich freizustellen. In dem Fall würde der AG die KK betrügen, wenn er dich trotzdem freistellt. Du kannst also davon ausgehen, dass dich der AG einstellt und auch weiterbeschäftigt.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Mein EZ endet im Februar,bin ernaut Schwanger,bis jetzt war ich als Pflegehilfskraft eingestellt. Ich habe mein Diplom als Krankenschwester anerkennen lassen und kann so als Pflegekraft werden. Ich werde wieder BV bekommen,da im Pflegebereich schwere Arbeit ist. Darf mein AG mir einen besseren Vertrag im BV geben?? (als Pfleg ...

Hallo Frau Bader! Ich habe seit 6 Wochen eine neue Arbeitsstelle, womit ich nicht gerechnet habe ist, dass meine Chefin jetzt schon möchte, dass ich die Filialleitung übernehme. Dies teilte sie mir Anfang der Woche mit. Gestern habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Soll ich jetzt warten, bis ich den neuen Vertrag habe, bevor ich bekannt gebe, ...

Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endete Mitte Juli und ich habe meinen Arbeitsvertrag (zuvor Vollzeit) bis Oktober stilllegen lassen, da ich noch nicht arbeiten konnte.  Nun fange ich allerdings doch nicht mehr in der besagten Firma an zu arbeiten, da wir uns Finanziell nicht einigen können. Ich habe um einen Aufhebungsvertrag gebeten, ...

Hallo, ich habe ein riesiges Problem welches mich total belastet.  Fangen wir Mal an..  Ich arbeite seit 5 Monaten in einem Krankenhaus auf 30 Std im Tagdienst, nun kam mein Chef vor 2 Wochen auf mich zu und sagte ich muss die Stelle wechseln da ich sonst gekündigt werde.  Natürlich wusste ich vorab von diesem Gespräch und habe mit meinem ...

Guten Tag,  Ich arbeite momentan als Pädagogin in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Die Befristung ist begründet durch eine Freigestellte Kollegin. Mir wurde im Vorstellungsgespräch bereits gesagt, die Stelle wird entfristet, wenn die Kollegin nicht wieder kommt. Versprechen können sie es mir nicht. Mein Vertrag wurde nun im Mai nochmal verl ...

Hallo,  Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?

Ich brauche Ihren Rat. Ich war in der Elternzeit, und als ich zurückkam, war nichts so, wie ich es mir vorgestellt hatte. Ich arbeite als Filialleiterin in München und beim dem Gespräch nach mein Elternzeit mit mein Arbeitgeber wurde mir gesagt, dass ich zwar einen eigenen Titel als Filialleiterin habe, aber nicht die gleichen Verpflichtungen wie ...

Hallo Frau Bader, ich hätte eine kurze Nachfrage. Ich hatte in Absprache mit dem Arbeitgeber nicht meinen vollen restlichen Urlaub vor dem Mutterschutz und Elternzeit genommen, da noch sehr viel Arbeit anstand und ich das als entgegenkommen vorgeschlagen hatte. Mir wurden dann gesagt, dass ich den Resturlaub direkt im Anschluss an meine E ...

Hallo Frau Bader, ich wollte mal Nachfragen wie das mit der Bezahlung ist, wenn man Resturlaub von der Anstellung vor der Elternzeit dann nach der Elternzeit in Vollzeit nimmt/einlöst. Werde ich dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit bezahlt oder mit dem Gehalt der nach der Elternzeit zu dem Zeitpunkt gilt. Es ergab sich aufgrund von Inflation ...

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt?   wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...