Leena2016
Hallo Frau Bader! Ich habe seit 6 Wochen eine neue Arbeitsstelle, womit ich nicht gerechnet habe ist, dass meine Chefin jetzt schon möchte, dass ich die Filialleitung übernehme. Dies teilte sie mir Anfang der Woche mit. Gestern habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Soll ich jetzt warten, bis ich den neuen Vertrag habe, bevor ich bekannt gebe, dass ich schwanger bin? Meine jetziger Vertrag ist noch befristet und der neue wird wahrscheinlich unbefristet sein. Und natürlich bekomme ich dann auch mehr Geld. Moralisch ist es wahrscheinlich verwerflich, wenn ich unterschreibe und dann sage, dass ich schwanger bin. Aber wie ist es rechtlich? Zudem kommt, dass mein Arzt mir eigentlich eine Au ausstellen wollte, was ich nun erst mal abgelehnt habe und mich noch ein bisschen durch den Arbeitstag quäle.
Hallo, eine AU (längerfristig) oder ein BV? Grds ist es sinnvoll, den neuen Vertrag abzuwarten. Wenn Sie aber direkt gar nicht mehr in der Lage sind, bis zur Geburt den Vertrag zu erfüllen, würde ich den Unmut des AG verstehen. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Mein EZ endet im Februar,bin ernaut Schwanger,bis jetzt war ich als Pflegehilfskraft eingestellt. Ich habe mein Diplom als Krankenschwester anerkennen lassen und kann so als Pflegekraft werden. Ich werde wieder BV bekommen,da im Pflegebereich schwere Arbeit ist. Darf mein AG mir einen besseren Vertrag im BV geben?? (als Pfleg ...
sehr geehrte Frau Bader, Heute ist mein letzter Arbeitstag ab morgen bin ich arbeitslos. Da sich mein Arbeitgeber von mir in der Probezeit getrennt hat (wegen Fehlgeburt und Nesselsucht) bin ich nun auf der Suche nach einer neuen Anstellung, was als Erzieherin eigtl kein Problem darstellt. Jedoch habe ich während des ganzen Bewerbungsverfahren f ...
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endete Mitte Juli und ich habe meinen Arbeitsvertrag (zuvor Vollzeit) bis Oktober stilllegen lassen, da ich noch nicht arbeiten konnte. Nun fange ich allerdings doch nicht mehr in der besagten Firma an zu arbeiten, da wir uns Finanziell nicht einigen können. Ich habe um einen Aufhebungsvertrag gebeten, ...
Hallo, ich habe ein riesiges Problem welches mich total belastet. Fangen wir Mal an.. Ich arbeite seit 5 Monaten in einem Krankenhaus auf 30 Std im Tagdienst, nun kam mein Chef vor 2 Wochen auf mich zu und sagte ich muss die Stelle wechseln da ich sonst gekündigt werde. Natürlich wusste ich vorab von diesem Gespräch und habe mit meinem ...
Guten Tag, Ich arbeite momentan als Pädagogin in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Die Befristung ist begründet durch eine Freigestellte Kollegin. Mir wurde im Vorstellungsgespräch bereits gesagt, die Stelle wird entfristet, wenn die Kollegin nicht wieder kommt. Versprechen können sie es mir nicht. Mein Vertrag wurde nun im Mai nochmal verl ...
Hallo, Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?
Ich brauche Ihren Rat. Ich war in der Elternzeit, und als ich zurückkam, war nichts so, wie ich es mir vorgestellt hatte. Ich arbeite als Filialleiterin in München und beim dem Gespräch nach mein Elternzeit mit mein Arbeitgeber wurde mir gesagt, dass ich zwar einen eigenen Titel als Filialleiterin habe, aber nicht die gleichen Verpflichtungen wie ...
Hallo Frau Bader, ich hätte eine kurze Nachfrage. Ich hatte in Absprache mit dem Arbeitgeber nicht meinen vollen restlichen Urlaub vor dem Mutterschutz und Elternzeit genommen, da noch sehr viel Arbeit anstand und ich das als entgegenkommen vorgeschlagen hatte. Mir wurden dann gesagt, dass ich den Resturlaub direkt im Anschluss an meine E ...
Hallo Frau Bader, ich wollte mal Nachfragen wie das mit der Bezahlung ist, wenn man Resturlaub von der Anstellung vor der Elternzeit dann nach der Elternzeit in Vollzeit nimmt/einlöst. Werde ich dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit bezahlt oder mit dem Gehalt der nach der Elternzeit zu dem Zeitpunkt gilt. Es ergab sich aufgrund von Inflation ...
Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt? wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...
Die letzten 10 Beiträge
- Studium Elternzeit 2
- Studium Elternzeit
- Bindungszeitraum
- Elternzeit verlängern
- Urlaubsvergütung des Resturlaubes nach Elternzeit
- Frage zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Selbstständig während Elternzeit
- Keine Kita was mit Arbeitsplatz?
- Teilzeit - Wochentage Mo- Fr
- Elterngeld bei Mischeinkünften - Werbungskosten im Rahmen der angestellten Tätigkeit