Fee07
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage und zwar kehre ich im Feb. wieder in den Job zurück und würde dann gerne schon schwanger mit Nr. 2 sein. Wie lange muss ich theoretisch wieder arbeiten um anschließend die gesamten 67 Prozent Elterngeld zu bekommen? Müssten das volle 12 Monate exklusive Mutterschutz sein? Oder ist das egal? Vielen Dank und viele Grüße
Hallo, das kommt darauf an, wann K 1 geboren ist u wie lange Sie EG bezogen haben. Es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt. Ausgeklammert werden Mo mit EG von K 1 bis zum 14 LM u MG Liebe Grüße NB
Lovie
Das kommt drauf an wann Kind 1 geboren wurde und wie lange du EG hattest und ob du in Vollzeit wieder arbeiten gehst oder nur tz.
malini
Wie alt ist denn Kind 1?
Fee07
Mein Kind wird Ende Nov. 1 und ich habe davor 12 Monate Elterngeld bezogen. von Nov. diesen Jahres bis Feb. 19 bin ich ohne Einkünfte. Ich werde mit 25 Stunden/Teilzeit wieder einsteigen. Danke
malini
Es kommt drauf an, wie schnell du schwanger wirst. Dezember und Januar sind Nullrunden, ab Februar hast du das Teilzeitgehalt als Berechnungsgrundlage. Je nachdem, wann der neue Mutterschutz beginnt, werden noch Monate mit Vollzeitgehalt berechnet, dass die 12 Monate voll werden. Beispiel: ET Anfang Oktober, Mutterschutz beginnt im August: EG wird berechnet aus 6 Monate TZ (Februar bis Juli) , 2 Monate Nullrunde (Januar, Dezember) , 4 Monate Vollzeitgehalt (da EG November-August 2018 - die Zeit wird ausgeklammert und durch Zeiten von vor dem ersten Kind ersetzt).
Fee07
Vielen Dank für die ausführliche Antwort, jetzt weiß ich Bescheid. Also ist es fast besser, schnell schwanger zu werden, sodass noch das VZ-Gehalt mit eingerechnet wird, wenn ich es richtig verstehe... Danke
Lovie
Du kannst noch versuchen, Partnerbonus Monate Elterngeld zu nehmen, dann kannst du bis 14 Monate ausklammern lassen, also Dezember und Januar nicht als Nullrunden laufen haben.
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