Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schule und Schwanger

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schule und Schwanger

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Liebe Frau Bader, d.h. ich habe gar kein recht, auf 3 1/2 Monate Mutterschutz, wenn ich eine schulische Ausbildung mache!? Und was habe ich dann für Ansprüche? Gar keine? Oder muß ich dass dann mit der Schule klären, ob ich in den MuSchu gehen kann!? Mit freundlichen Grüßen Barbara Weckbecker


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Barbara, ja. Im Prinzip können Sie das alleine entscheiden, aber Sioe wollen kja einen Abschluss, müssen also mit der SChule die SAche klären. Ansprüche welcher Art meinen Sie? Gruß, NB


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