Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

schulbefreiung für die zeit der geburt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: schulbefreiung für die zeit der geburt

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hallo ich habe eine frage bezüglich der schule (grundschüler) kann man von der schule eine befreiung erwürgen wenn das kind während des klinik aufenthaltes der mutter nicht vor ort durch ehemann oder andere personen betreut werden kann und somit in eine andere stadt muss? vielen dank lg jenny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das hängt von dem Lehrer ab. Gesetzlich vorgesehen ist es nicht Liebe Grüsse, NB


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Was meinst Du mit "eine befreiung erwürgen"?? Soll das Kind mehrere Tage schulfrei bekommen, weil keine Aufsichtsperson vorhanden ist? In Deutschland besteht Schulpflicht: es sollte sich rechtzeitig um eine Lösung gekümmert werden, bei der das Kind die Schule weiterhin besuchen kann.


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wir haben uns darum bemücht das jemand den großen vor ort betreut leider ist das nicht möglich die kasse übernimmt keine haushaltshilfe da die std zahl die pro tag benötigt wird aufgrund der schichten die mann man hat zu hoch ist und über nacht laut kasse schon mal gar nicht (aber man kann einen 8 jährigen und einen 4 jährigen nicht allein über nacht daheim lassen) verwandte sind selber arbeiten und bekommen kein spontanes "frei" außer die großeltern welche den jungen nehmen würden aber die können wegen ihrem bauernhof nicht weg (also müsste das kind dahin) mein mann kann kein urlaub nehmen und auch krank machen wäre schlecht da er noch in der probezeit ist leider kommen da sehr viele ungünstige faktoren aufeinander und somit haben wir wahrlich ein problem wenn die schule nicht mit macht das er "sonderurlaub" für die tage bekommt


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Ich war schon über "befreiung erwürgen" - gestolpert; wer muß da denn dran glauben *ggg*? Ansonsten: gibt`s keine Freunde/Mitschüler, die das Kind mal `n paar Tage beherbergen können? Kann ich fast nicht glauben...


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Die Haushaltshilfe wird nur gewisse Stunden bezahlt ( 8 ) , aber das heisst nicht, dass sie nur solange bleiben kann. Die Differenz ist dann nur selbst zu tragen. Wobei das kleine Kind doch sicherlich im Kindergarten ist und das größere ja in der Schule. Gilt es die Zeit davor und danach abzudecken. Reichen da keine 8 Stunden ? Vielleicht kann Dein Mann mit seinem Chef sprechen und seine Schichten dann auch anpassen. Ich meine, bei einer normalen Geburt ohne Komplikationen kannst Du nach 3 Tagen nach Hause spätestens. Wie weit wohnen die Großeltern denn weg ?


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wir sind erst vor wenigen monaten hier her gezogen und da haben sich noch nicht die sozialen kontakte ergeben die man dazu bräuchte die alte "heimat" liegt aber knapp 50 km weg von uns so das es da keine möglichkeit gibt das er da hin geht und tgl zur schule gebracht /geholt wird *leider* ach momentan ist es echt zum irre werden ich möchte ihm aber nicht einfach nen "gelben schein" geben lassen für die zeit und dann zur oma bringen weil das wäre schon nen bissel komisch und die lehrerin meinte sie könne dem so nicht zu stimmen da er ja eben neu ist und nicht einfach mal so (oh ton) ohne grund! von der schule befreit werden kann


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wir würden tgl (ohne we) 11 std brauchen da mein mann ja gut 40 km pro strecke zur arbeit fahren muss. die schichten können leider nicht angepasst werden da er in der produktion arbeitet wo er so "eingeteilt" wird wie benötigt und die differenz ist von unserer seite nicht zu tragen da er der allein verdiener ist bei uns was die ganze sache echt problematisch macht entweder arbeiten mein mann von 5-14 uhr oder von 13-22 uhr oder ab 21 uhr bis morgens 6 uhr da sagt die kasse sind zu viele std die wir brauchen und über nacht würden wir auch keine hilfe genehmigt bekommen (nachtzuschläge usw sieht die verordnung nicht vor) und da ich ja noch nicht weiß wie lang ich noch in der klinik bleiben muss da ein ks nicht ausgeschlossen werden kann macht es die sache richtig schwer die großeltern wohnen knapp 100 km von uns entfernt


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Oh,das ist ungünstig. Tja, würde es dann auch mit der Befreiung versuchen. Spontaner Urlaub bei Deinem Mann fällt ja auch aus ? Zum KS . Hatte ich auch , bin dennoch nach 3 Tagen nach Hause ;-) Hoffe ihr findet eine Lösung.


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kann denn nicht die oma kommen?? es müssen ja nicht beide großeltern weg vom bauernhof und der opa wird ja mal 3 tage ohne oma auskommen oder?


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Bei uns darf die Klassenlehrerin ein Kind 3 Tage pro Schuljahr vom Unterricht nach eigenem Ermessen befreien (ausgenommen sind die Tage direkt vor und nach den Schulferien). Alles was darüber hinausgeht muß bei der Schulleitung eingereicht werden. Wenn du bei der Lehrerin nichts erreicht, würde ich gleich bei der Schulleitung nachfragen. Wenn du denen dort die Problematik schilderst und dein Kind gut in der Schule mitkommt, sollte doch eigentlich nichts dagegen sprechen (Unterrichtsstoff wird natürlich nachgeholt). Du kannst ja darauf hinweisen, dass es sich wahrscheinlich um eher weniger als mehr Tage handeln wird und du dich nur für den Fall der Fälle absichern möchtest.


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