Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

schon wieder eine Elterngeld-Frage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: schon wieder eine Elterngeld-Frage

Mitglied inaktiv

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Mir ist trotz vielen Suchens die 14-Monate-Regelung nicht klar: Wir wollen uns die Elternzeit teilen, d.h. mein Mann bekäme theoretisch auch 2 Monate Geld. Ich wollte aber wg. der Stillerei 1,5 Jahre zu Hause bleiben. Danach will mein Mann 1/2 Jahr nehmen. Bekommt er dann kein Geld mehr, weil EG nur für den 13. und 14. LM gezahlt wird? Finde nirgends was darüber! Wie sollen wir das machen? Bin etwas verunsichert, denn man kann das EG ja auch halbieren und dann die doppelte Zeit auszahlen lassen. dann kommt man ja auch über den 14. LM des Kindes hinaus... Auf der Seite des Ministeriums steht da nicht wirklich was dazu... Da ist immer nur die Rede vom 13. und 14.LM. Vielen Dank für Ihre Antwort! LG Jana


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, steht im Gesetz: Elterngeld kann in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Liebe Grüsse NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, Elterngeld gibt es nur für Betreuungsmonate zwischen dem 1. und 14. Lebensmonat des Kindes - man kan zwar auch danach noch in Elternzeit gehen, doch gibt es dafür KEIN Elterngeld mehr. Gruß, Speedy


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