AlexKatRol
Hallo Frau Bader! Meine Elternzeit endet zum 01.02.2018. Ich bin im meiner Arbeitsstelle als Sozialpädagogin in einer Heilpädagogischen Heimgruppe tätig gewesen mit 38,5 Wochenstunden. Während der Schwangerschaft hatte ich ein Beschäftigungsverbot, da wir auch Flüchtlinge in der Gruppe haben. Unsere Arbeitszeiten waren immer von 11:30 bis zum nächsten Tag um 12:00, die Nacht musste in der Einrichtung verbracht werden als Bereitschaftsdienst. Ein Schlafraum ist vorhanden. Meine Frage ist, muss ich diese Art von Arbeitszeiten wieder erbringen? Was passiert wenn ich das nicht leisten kann? Was der Fall sein wird. Keine Kinderkrippe hat solche Öffnungszeiten und meim Partner arbeitet tägl. von 7:00 bis 17:00. Muss ich selbst kündigen oder tut das der Arbeitgeber? Liebe Grüße
Hallo, wenn das die vertraglich vereinbarten und üblichen Arbeitszeiten sind, müssen Sie diese Arbeitszeiten auch wieder erbringen. Es sei denn, der Arbeitgeber stimmt freiwillig eine Änderung zu. Ansonsten müssen Sie kündigen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ja, wen du aus der Elternzeit zurückkehrst, musst du zu den alten Bedingungen wieder zur Verfügung stehen. Der Arbeitgeber soll deinen familiären Belangen entgegen kommen, muss aber nicht. Wenn du das nicht leisten kannst und er dir nicht kulanterweise entgegen kommt, dann musst du rechtzeitig kündigen. Also schnell drum kümmern!
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