Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie muss mich mein Arbeitgeber nach Elternzeit "zurücknehmen" bei Schichtarbeit?

Frage: Wie muss mich mein Arbeitgeber nach Elternzeit "zurücknehmen" bei Schichtarbeit?

mimimaya

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Hallo Frau Bader! Ich stehe momentan vor großen "Bauchschmerzen" mit meinem Arbeitgeber, da meine Elternzeit ausläuft. Seit sieben Jahren bin ich in der Firma, es wurde allerdings schon in meiner Schwangerschaft großen Wert drauf gelegt, dass ich nicht mehr wieder komme, d. h. ich sollte rausgemobbt werden. Mir wurde z.B. vorgeworfen, dass ich daheim war ohne eine Krankmeldung beim AG und der KK abgegeben zu haben. Diese gab es auch nicht, da ich Urlaub hatte. Daraufhin bekam ich von meinem Frauenarzt Beschäftigungsverbot, da es in meiner SS starke Probleme auslöste. Jetzt endet meine Elternzeit demnächst und ich suchte das Gespräch mit meinem Chef. Er betonte mehrfach, dass er mich ja einstellen "MUSS". Es sei MEIN Recht, aber er könnte mir nur meine alten Arbeitszeiten geben, was aber nicht möglich ist mit der Kinderbetreuung. Außerdem - lt. Vertrag 40-Stunden-Woche und Wochenende freiwilliges MUSS - ist es jetzt grundsätzlich eine 46-Stunden-Woche, aber alles sehr schwammig mitgeteilt, so dass es die Personalabteilung nicht mitbekommt. Es kann auch durchaus von heute auf morgen Komplettschicht eingetragen werden - keine Seltenheit. Meine "neue" Stelle ist auch viel anspruchsvoller und er glaubt nicht, dass ich das kann - es ist die gleiche Arbeit wie vorher und das weiß er! Mir wurde außerdem strengstens untersagt Kontakt mit der Personalabteilung aufzunehmen. Wenn ich schon nur an das Gespräch denke bekomme ich Herzflattern, Übelkeit,... Was steht mir denn nach der Elternzeit genau zu? Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die mir erlaubt nach den Zeiten der Kindertagesstätte zu arbeiten? Wie sieht es mit der Montag bis Sonntag-Woche aus? Ich muss in der Woche 40 Stunden (wie lt. Vertrag) arbeiten und am Wochenende 6 Std. freiwillig, was ja aber ein MUSS ist. Ich würde gern direkt kündigen, aber dann steht mir keine Abfindung zu, ist das richtig? Damit hätte mein Chef sein Ziel erreicht. Leider weiß ich momentan nicht weiter, können Sie mir bitte helfen Licht ins Dunkel zu bekommen? Welche Möglichkeiten habe ich bzw. welche Rechte habe ich? Selbst kündigen oder auf Kündigung warten? Wenn die Kündigung doch kommen sollte - ich habe noch Resturlaub, den ich vor Arbeitsantritt nehmen muss -, kann ich diese Bedenkenlos unterschreiben? Vielen lieben Dank im Voraus! mimimaya


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Er hat mit der Krankschreibung recht. Im Falle von Krankheit wird der Urlaub wieder gutgeschrieben 2. Sie müssen, wenn Sie VZ arbeietn, so wie vor der EZ arbeiten 3. Regelmässige unentgeltliche Mehrarbeit müssen Sie nicht leisten 4. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Dir steht Dein alter Arbeitsplatz zu , zu den alten Konditionen. Kannst Du die nicht erfüllen, dann musst Du kündigen. 3 Monate zum Ende der Elternzeit. Teilzeit muss der Betrieb realisieren wenn es möglich Ist, aber nicht zu den Betreuungszeiten. Der AG erfüllt seine Pflicht, dass Du die Zeiten nicht erfüllen kannst steht auf einem anderen Blatt. Ich habe deswegen auch kündigen müssen, da keine Einigung erzielt werden konnte.


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