Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schichtarbeit - Elternzeit verlängern

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schichtarbeit - Elternzeit verlängern

Dede84

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Hallo Frau Bader, meine 2-jährige Elternzeit endet im Juni und eigentlich wollte ich dann wieder mit Arbeiten anfangen. Nun ist es so, dass ich bereits vor den Kindern im Schichtdienst gearbeitet habe... 50% Stelle. Mein Partner ist nur am Wochenende da, da er weiter weg arbeitet. Unter der Woche bin ich dann also allein mit den Kindern. Jetzt hatte ich ein Gespräch mit dem AG. Der möchte, dass ich dann eine Woche voll arbeite, eine Woche frei... statt täglich 4h wie früher. Noch dazu im Schichtdienst... d.h. morgens ab 6 Uhr und in der Hochsaison auch bis abends um 24 Uhr +30min Fahrtzeit. Die Kinderbetreuung lässt sich mit diesen Zeiten nun leider so gar nicht vereinbaren... vor allem da ich ja quasi alleinerziehend bin. Doch was mach ich jetzt am Besten? Ich habe 4 Wochen Bedenkzeit. Was wenn ich das nicht umsetzen kann? Kann ich gekündigt werden? Meine einzige Hoffnung ist, dass ich die Elternzeit noch mal um 1 Jahr verlängere... doch geht das so einfach? Vielen Dank schon mal im Voraus! Schöne Grüße Dede


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da Sie ja zwei Jahre beantragt hatten können Sie, auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers, die Elternzeit verlängern. Es scheint mir so, als wolle der Arbeitgeber Sie weg ekeln. Ob Sie jetzt ein Anspruch haben auf die Zeiten wie früher, hängt zum einen vom Arbeitsvertrag ab. Zum anderen kann man sich auf Gewohnheitsrecht/Gleichbehandlung berufen, wenn es immer so gewesen ist oder auch bei anderen Arbeitnehmern zutrifft. Liebe Grüße NB


mellomania

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wenn du den vertrag nicht erfüllen kannst, musst DU kündigen. dir steh das zu, was du vor der elternzeit hattest. wenn die arbeitszeiten so vereinbart sind und du sie nicht erfüllen kannst, kündigt er dich nicht, du musst dann kündigen. denn die kinderbetreuung ist alleine deine sache. da hat der AG nix damit zu tun. du kannst aber, und das solltest du, dem Arbeitsamt bescheid geben, warum du gekündigt hast, damit du keine sperre bekommst.


Dede84

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Danke für die Antwort! Und Elternzeit verlängern geht nicht?


Felica

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Doch geht. Würde ich dir auch zu raten


mellomania

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im prinzip ja. die frist sind glaub 7 wochen. oder 13 wochen. das weiß ich nicht. wenn du aber in 4 wochen schon arbeiten sollst, dann müsstest du für die differenz eben doch arbeiten.


Dede84

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Ich bin noch bis Juni in Elternzeit... also wären es noch 5 Monate.


mellomania

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dann verlängere und suche dir sofort was neues. du kannst ja innerhalb der elternzeit auch woanders bis zu 30 h arbeiten, musst aber VOR vertragsunterzeichnung das ok vom AG einholen. er kann schwerlich ablehnen, außer es wäre ein direkter konkurrent. dann bist du wenigstens noch versichert! alles gute!!


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