Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, soweit ich weiss, aehnelt die griechische Rechtslage der deutschen Rechtslage und ich wuerde gerne wissen was meine Rechte, bzw. wie die Vorgehensweise meinerseits aussehen muss im Falle einer Scheidung hier in Griechenland (mein Mann ist Grieche, ich bin Deutsche)und besonders was das Sorgerecht unserer beiden Toechter betrifft. Ich weiss, dass sie hier keine persoenlichen Fragen beantworten koennen, doch generell- wie stehen meine Chancen, die Kinder zu behalten und nach einer Scheidung wieder in Dtl. zu leben? (mein Mann arbeitet im Lehrberuf, ich bin momentan wieder am Studieren, habe also kein eigenes Einkommen) Herzlichen Dank fuer Ihre Antwort. Freundliche Gruesse, Tanya
Hallo, ARt. 14 EGBGB: 1) Die allgemeinen Wirkungen der Ehe unterliegen1. dem Recht des Staates, dem beide Ehegatten angehören oder während der Ehe zuletzt angehörten, wenn einer von ihnen diesem Staat noch angehört, sonst2. dem Recht des Staates, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder während der Ehe zuletzt hatten, wenn einer von ihnen dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, hilfsweise3. dem Recht des Staates, mit dem die Ehegatten auf andere Weise gemeinsam am engsten verbunden sind. (2) Gehört ein Ehegatte mehreren Staaten an, so können die Ehegatten ungeachtet des Artikels 5 Abs. 1 das Recht eines dieser Staaten wählen, falls ihm auch der andere Ehegatte angehört. (3) Ehegatten können das Recht des Staates wählen, dem ein Ehegatte angehört, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 nicht vorliegen und 1. kein Ehegatte dem Staat angehört, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder2. die Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in demselben Staat haben. Die Wirkungen der Rechtswahl enden, wenn die Ehegatten eine gemeinsame Staatsangehörigkeit erlangen. (4) Die Rechtswahl muß notariell beurkundet werden. Wird sie nicht im Inland vorgenommen, so genügt es, wenn sie den Formerfordernissen für einen Ehevertrag nach dem gewählten Recht oder am Ort der Rechtswahl entspricht. Es kommt also darauf an, ob deutsches Recht gilt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, also wie ich ersehen kann, befindet sich der LEbensmittelpunkt der Kinder in Griechenland... Soweit ich weiß, haben Sie keine Chancen die Kinder in Deutschland großzuziehen, sollte der Vater dem nicht zustimmen. D. h. lassen Sie sich schriftlich von ihrem Mann bestätigen, daß Sie die Kinder mit nach D. nehmen dürfen und auch hier großziehen dürfen. Ich spreche aus Erfahrung, allerdings ging meine persönliche Geschichte über die USA. Es gibt ein Gesetz - Abkommen.. das heißt die Haager Konvention, indem das eine Elternteil dem anderen Elternteil die Kinder nicht vorenthalten darf bzw ohne Zustimmung des Elternteils ins "Ausland" darf. Sollten Sie nach der Scheiden das Sorgerecht haben, kann es immer noch sein, daß Sie den gewöhnlichen Aufenthalt der Kinder in Griechenland gewährleisten müssen - ohne Zustimmung kann es sich um Kindesentführung handeln, für die man auch in den Knast wandern kann... Glauben Sie mir, ich spreche aus Erfahrung. Suchen Sie sich schnellstmöglichst einen D. Anwalt, der mit "Auslandssorgerechtskämpfen" bewandt ist. Ich hatte damals eine äußerst Liebe Rechtsanwältin, die mir mit Rat und Tat zur Seite gestanden hat... allerdings habe ich meinen Sohn trotzdem "verloren und er mußte nach knapp 2 Jahren Aufenthalt in Deutschland zu seinem Vater in die USA zurück. Stellen Sie sich auf einen "harten" und "teuren" Kampf ein, sollte Ihr mann nicht zustimmen. LG Heike
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, es ist im Moment zwar nicht erforderlich, trotzdem möchte ich gerne wissen, nach welchem Recht man geschieden wird bzw. nach welchem Recht Sorgerecht und Unterhalt geregelt wird, wenn man als Deutsche im europ. Ausland lebt. Heirat und Geburt der Kinder waren in Deutschland auch sind beide Ehepartner deutsch. Vielen Dank im ...
Hallo Frau Bader, meine RA will jetzt die Scheidung einreichen. Mein Noch-Mann scheint sich ins Ausland abgesetzt zu haben, evtl. nach Belgien zu seinen Eltern. Zumindest steht er nicht mehr im Telefonbuch. Was hat das für Folgen für die Scheidung??? Bin etwas verwirrt... LG, targajoe
Hallo Frau Bader, ich werde demnächst die Scheidung beantragen. Ich plane darüber hinaus ein oder mehrere Jahre im Ausland zu leben, und möchte natürlich meine Kinder (5 und fast 2 Jahre) mitnehmen. Ich möchte sie aber definitiv nicht von ihrem Vater fernhalten, es ist mir wichtig, daß sie sich oft sehen und dafür würde ich auch alles tun. Al ...
Sehr geehrte Frau Bader, wie verhält es sich, wenn man während eines individuellen Beschäftigungsverbotes in die Schweiz zieht für vorraussichtlich zwei Jahre. Endet das Beschäftigungsverbot dann automatisch und sogar auch das Arbeitsverhältnis bzw. muss das Arbeitsverhältnis gekündigt werden? Herzlichen Dank vorab!
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau ist schwanger und in DE bei einem Konzern angestellt und auch in DE gemeldet (Ich bin dort auch noch gemeldet). Ich arbeite aber seit November letzten Jahres im nicht EU Ausland (Asien) und habe eine lokalen Arbeitsvertrag (keine Entsendung). Das Kind soll auch hier in Asien, wo ich arbeite, entbunden werd ...
Hallo Fr. Bäder, mein Mann und ich möchten eine Sorgerechtsverfügung für unsere zwei Kinder aufsetzen. Wir möchten entweder seine Schwester die in Deutschland lebt oder meine Mutter in Griechenland zum Vormund ernennen.Unsere Frage nun: Kann man auch jemand der nicht im Inland wohnt als Obsorgeberechtigten wählen? Die Kinder haben die griechisc ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich sind 10 Jahre verheiratet. Er hatte zu Beginn unserer Ehe noch eine Lebensversicherung und eine andere Versicherung (Event. Rente) die er aufgelöst hat. So war es z.B. möglich, dass ich länger zu Hause bleiben konnte um mich um unsere Tochter zu kümmern. Auch, war er zu Beginn unserer Ehe selbstständ ...
Sehr geehrte Rechtsanwältin, mein Kind kommt voraussichtlich Anfang November zur Welt. Der biologische Kindesvater ist mein aktueller Partner. Aktuell befinde ich mich in Scheidung und diese ist im Juni, dann bin ich rechtskräftig im Juli geschieden. Brauche ich trotzdem wenn das Kind im November zur Welt kommt zur Vaterschaftsanerkennung ...
Guten Morgen Frau Bader, und hallo an die Forengemeinde, ich habe eine Frage dazu, wie es zukünftig mit der Ehewohnung weitergeht. Beide Eheleute unterzeichneten einst den Mietvertrag. Verlauf: Das Ehepaar trennte sich und lebte zunächst noch einige Tage gemeinsam in der ehelichen Wohnung. In einer Gerichtsverhandlung erklärte sich einer de ...
Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner