Hallo Frau Bader,
unser noch nicht ganz dreijähriger Sohn hat letzte Woche im Haushalt meiner Mutter unter deren Aufsicht einen Lautsprecher beschädigt. Der Mann meiner Mutter verlangt nun Schadensersatz, da es sich um einen Teil einer teuren Anlage handelt. Mein Gerechtigkeitssinn rebelliert hier nun ziemlich heftig, da a) meine Mutter in dem Moment betreuende Person war, b) der Vorfall sich beim Einlegen einer DVD ereignete, wobei abgesprochen war, dass die Kinder am betreffenden Tag keine Filme schauen dürfen und sich somit auch nicht in eben jenem Raum aufgehalten hätten und c) ein nicht einmal dreijähriger nun mal einen gewissen Forscherdrang hat und mit den FIngern gern mal "schaut".
Ist es nun tatsächlich so, dass wir rein rechtlich als Eltern für den entstandenen Schaden haften müssen, mal ganz abgesehen vom angekratzten Familienfrieden?
Viele Grüße,
HolyAnn
von
HolyAnn
am 25.06.2013, 14:52
Antwort auf:
Schaden unter fremder Aufsicht - haften wir als Eltern?
Hallo,
Schnell ist es passiert, dass ein Kind einen Schaden verursacht - mit dem Dreirad am Auto oder im Porzellangeschäft. In wie weit müssen die Eltern oder gar das Kind sel-ber haften? Eine Frage, die immer wieder auftaucht, auch wenn bald jeder eine Haft-pflichtversicherung abgeschlossen hat.
Der Gesetzgeber hat dies eindeutig geregelt. Das Kind selber haftet erst ab dem siebten Lebensjahr, im Straßenverkehr bei fahrlässigem Handeln sogar erst ab zehn. Und selbst wenn diese Altersgrenzen erfüllt sind, bleibt zu klären, ob das Kind über-haupt ein Verschulden trifft. Weiterhin muss es die Einsichtsfähigkeit gehabt haben, zu verstehen, welche Folgen das Handeln haben könnte.
Die Eltern haften nicht, wie es uns Baustellenschilder immer glaubhaft machen wol-len, automatisch für jedes Fehlverhalten des Sprösslings, sondern nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Diese beinhaltet Aufklärung und Anleitung, Kontrolle (z.B. auf dem Schulweg) und positive Einflussnahme auf das Verhalten. Keiner kann verlangen, dass Kinder Tag und Nacht mit Argusaugen überwacht werden - außer in Gefahrensituationen.
Und: wenn die Haftpflicht die Zahlung verweigert, müssen Sie selber keinesfalls so-fort persönlich eintreten- dann ist der Anspruch zumindest zweifelhaft.
Trotz alledem gibt es die Möglichkeit – die wir persönlich auch genutzt haben- mit der Versicherung abzuklären, dass eine Schadensregulierung auch schon „von Anfang an“ greift – weil man ja oft aus moralischen Gründen doch zahlen muss
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.06.2013
Antwort auf:
Schaden unter fremder Aufsicht - haften wir als Eltern?
Dafür gerade.... Könntet ihr euch evtl. Auf halbe halbe einigen?
von
peekaboo
am 25.06.2013, 16:43
Antwort auf:
Schaden unter fremder Aufsicht - haften wir als Eltern?
Seid ihr nicht versichert ?
Wir haben seitdem die Kinder auf der Welt sind die nicht deliktfähigen Kinder unter 7 mitversichert. Kostet wenige Euronen mehr.
Ansonsten halbe / halbe anbieten.
Wir hatten das neulich auch bei meiner Mutter mit einer Tasse mit bestimmten Motiv.
Hab ich ihr neu bestellt und fertig.
von
Sternenschnuppe
am 25.06.2013, 17:27
Antwort auf:
Schaden unter fremder Aufsicht - haften wir als Eltern?
hallo,
im Haushalt DEINER Mutter? Also der Oma des betreffenden KIndes?
Und der Mann der Oma möchte Schadenersatz???
Sorry, aber das Verhalten vom Mann der Oma finde ich höchst fragwürdig.
Erstmal hatten die beiden die Aufsicht und deswegen bist du m.E. raus aus der Nummer und zweitens kann er doch sene eigene Haftpflicht in Anspruch nehmen.
KEINESFALLS würde ich halbe/halbe anbieten, weil ich seine Forderung eine bodenlose Unverschämtheit finde.
la-floe
von
la-floe
am 25.06.2013, 18:03
Antwort auf:
Schaden unter fremder Aufsicht - haften wir als Eltern?
Danke für deine Antwort.
Ja genau, hast du alles richtig verstanden. Ich finde diese Forderung auch total daneben - nur leider steht meine Mutter jetzt zwischendrin. Ist ziemlich verzwickt, diese Situation.
von
HolyAnn
am 25.06.2013, 18:51
Antwort auf:
Schaden unter fremder Aufsicht - haften wir als Eltern?
ja, dann muss sich deine Mutter eben mal positionieren..Zu ihr gehört eben auch eine Tochter mit Enkelkind, dass ist ihre Familie und da stellt man als Lebenspartner keine Schadenersatzansprüche. Da es seine Frau ist und er in diesem Haushalt lebt hätte er ja auch aufpassen können.
Kein Verständnis für den Mann.
la-floe
von
la-floe
am 25.06.2013, 18:54