Frage: Beschäftigungsverbot durch Ag

Liebe Frau Bader,  mir wurde nach Bekanntgabe der Schwangerschaft ein BV durch den AG erteilt. Nun lese ich überall, dass sich der Mutterschutzlohn auf Basis der letzten drei Monate vor der Schwangerschaft berechnet. Mir wurden auf Wunsch meines AG, da wir einen großen Personalmangel haben die Stunden mit meinem Einverständnis auf Vollzeit 37,5 h hochgestuft, allerdings befristet bis Ende Juni, danach würde ich wieder auf 30 h fallen.    Wird der Mutterschutzlohn trotzdem auf Basis der letzten drei Monate vor der Schwangerschaft berechnet oder muss ich damit rechnen, dass ich entsprechend doch weniger Geld bekomme?   Nur zur Erklärung: Ich hätte die Stunden wahrscheinlich wieder hochgestuft, wäre ich nicht schwanger geworden, ich bin schon seit fast zwei Jahren hochgestuft von den Stunden aber immer mit Verlängerung, da ich mir offen halten wollte mich schnell wieder runterstufen lassen zu können, falls es mir doch zu viel wird. Ich hoffe Sie können mir meine Frage beantworten,  Viele Grüße 

von Chasquitala am 16.05.2024, 08:20



Antwort auf: Beschäftigungsverbot durch Ag

Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.05.2024



Antwort auf: Beschäftigungsverbot durch Ag

In einem BV bekommst du immer das, was du bekommen würdest, hättest du kein BV.  Sprich bis Ende Juni Geld auf 37,5h-Basis und ab Juli dann auf Basis der 30h.  Was du gemacht hättest. wärest du nicht schwanger geworden, spielt hier keine Rolle. 

von Dojii am 16.05.2024, 08:53



Antwort auf: Beschäftigungsverbot durch Ag

Die Berechnung aus den besagten 3 Monaten, die du meinst, gelten nur bei regelmäßig schwankendem Lohn. Ansonsten bekommst du einfach das, was du ohne BV bekommen würdest. Ab Juli gilt als Grundlage die 30h.

von Succero am 16.05.2024, 09:24



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