Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgang Urlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umgang Urlaub

JaNie

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Hallo Frau Bader, der Umgang ist gerichtlich geregelt (2 Mal wöchentlich je 3 Stunden), beinhaltet jedoch keine Urlaube.Im Sommer habe ich 2 Wochen Urlaub geplant, der Kindsvater wurde über den Zeitraum informiert.Für meinen letzten Urlaub droht Ordnungsgeld,da ich ihn nicht um Erlaubnis gefragt habe(Absprachen sind nicht möglich,Hintergrund häusliche Gewalt etc,verbietet Urlaub generell).Kann ich formlos eine Einverständniserklärung aufsetzen oder was habe ich für Möglichkeiten einer Strafe für Urlaub vorzubeugen?Jugendamt verweist direkt aufs Gericht und hilft nicht.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, einvernehmliche Verlegung des Umgangs klappt nicht? Dann würde ich es tatsächlich gerichtlich regeln lassen. Liebe Grüße NB


Neverland

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Lass es doch gerichtlich klären. Ordnungsstrafe muss du da nicht befürchten, wenn du den Vater ausreichend frühzeitig informiert hast und im Idealfall ihm sogar noch Ersatzzeiten oben drauf gepackt hast. Ich würde den einfach nett anlächeln, mich innerlich vor Lachen auf den Boden wälzen und den toben lassen. Der Richter wird es wohl - wenn deine Schilderunge stimmen - genauso handhaben. Um Erlaubnis fragen musst du ihn überhaupt nicht. In deiner Umgangszeit darfst du machen was du möchtest. Er im übrigen auch - wenn ihr beide das gemeinsame Sorgerecht habt. Ausnahme ist lediglich wenn du meinst Urlaub in irgendwelchen Kriesengebieten machen zu müssen. Das JA wird an das Gericht verweisen weil das Kindergarten ist was da bei euch läuft. Nichts für ungut, auch wenn du das nun sicherlich nicht hören willst. Du solltest lernen deine Rechte und deine Pflichten zu kenne und diese auch umzusetzen. tritt soveräner auf und der Hampelmann wird irgendwann mit seinen Machtspielen aufhören. Aktuell weiß er, er kann es, weil du da mitmachst.     


JaNie

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Das Ordnungsgeld gegen mich ist beschlossen, ich werde in Beschwerde gehen.Begründung vom Richter ist,dass ich den Termin mit KV hätte abstimmen müssen(der mir generell Urlaub verbietet) Übergaben sind begleitet,der Träger hatte keine Kapazitäten für Ersatz, daher ist ein Umgang ausgefallen(so ist bei Krankheit etc laut aktuellem Vergleich auch der Ablauf) Umgangsverfahren läuft schon,ich warte nur auf den Termin.Unser Sommerurlaub ist halt aber schon fest und ich hab Angst jetzt das nächste Ordnungsgeld zu riskieren.


JaNie

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Wenn der Träger sagt es gibt keine Kapazitäten für Ersatz,sind mir die Hände gebunden.Der Kindsvater akzeptiert eben kein Nein und verbietet daher Urlaub generell.


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