Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage! Wenn möglich würde ich gern noch eine Frage zur Verfahrensweise bezüglich des Umgangs des Kindesvaters bei Urlaub der Kindesmutter mit Kind wissen. Ich fahre mit unserem Kind zwei Wochen in den Urlaub. Das ausfallende Wochenende mit dem Vater wird ersetzt. Die Frage ist nun, ob die ausfallenden Umgangsnachmittage unter der Woche auch ersetzt werden müssen. Der Kindesvater macht mit unserem Kind 10 Tage Urlaub. Die Wochenenden verrechnen sich also. Ist es tatsächlich so, dass der Kindesvater seinen Umgang auch der Nachmittage (der in meinem Urlaub ausfällt) nachholen darf? Ich erhalte doch auch keinen Ausgleich für die Zeit seines Urlaubs, in der ich unser Kind nicht sehe. Hört sich vielleicht nach Kindergarten an, aber der Kindesvater beschäftigt mich damit sehr, da mich diese Organisation der Ersatztermine an den Rand der Verzweiflung bringt. Außerdem ist eine Kur in Planung und ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie es funktionieren soll, die Umgangstermine von 3 Wochen jemals komplett zu ersetzen (was ja zusätzliche Termine zu den normalen Terminen bedeutet). Vielen Dank für Ihre Bemühungen! Grüße S
Hallo, ja, das ich echt Kindergarten. Ich würde ihm einfach sagen, die Urlaube rechnen Sie auf und Sie haben keine Lust, es genau aufzurechnen. Er kann ja vielleicht mal in den Ferien eine Woche länger das Kind nehmen - dann haben Sie wieder ein "Guthaben". Auf der anderen Seite ist es schön, wenn er das Kind sehen will-vielleicht kann man ja einen weiteren festen TAg nehmen, da ist nicht so viel für Sie zu planen Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader, Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und der Umgang wurde gerichtlich festgelegt. Alle 2 Wochen am Wochenende und 1x unter der Woche. Unser Kind lebt bei mir. Ich würde gerne mit unserer gemeinsamer Tochter in den Herbstferien in die Türkei verreisen. Benötige ich hierfür eine Vollmacht des Vaters? Hinzu käme dass wir an de ...
Hallo Frau Bader, der Umgang ist gerichtlich geregelt (2 Mal wöchentlich je 3 Stunden), beinhaltet jedoch keine Urlaube.Im Sommer habe ich 2 Wochen Urlaub geplant, der Kindsvater wurde über den Zeitraum informiert.Für meinen letzten Urlaub droht Ordnungsgeld,da ich ihn nicht um Erlaubnis gefragt habe(Absprachen sind nicht möglich,Hintergrund hä ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
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