Little Kuhni
Hallo Frau Bader, ich habe am 20.07. ET und mein befristeter Arbeitsvertrag wurde bis zum 31.10.24 verlängert, läuft danach aber definitiv aus. Wie geht es ab dem 01.11. für mich weiter bezüglich Elternzeit, Elterngeld und Arbeitslosengeld? Ich habe gehört ich müsste mich danach auch selbst krankenversichern, stimmt das? Das wäre finanziell alles gar nicht zu stemmen... Vielen Dank schon mal im Voraus!
Hallo, ich gehe davon aus, dass Sie dann erst einmal mit dem Baby zu Hause bleiben. Dann bekommen Sie kein Arbeitslosengeld, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Das Elterngeld bekommen Sie aber ganz Normal. Solange Sie Elterngeld beziehen, sind Sie beitragsfrei krankenversichert, ich würde also solange wie möglich splitten. Liebe Grüßen NB
Dojii
Dein Elterngeld wird auch in gleicher Höhe weitergezahlt, wenn du keinen Arbeitgeber mehr hast. Deine Elternzeit endet mit Ablauf des Vertrages, du bist dann Hausfrau mit Elterngeldbezug. Arbeitslosengeld I bekommst du nicht, da du dem Arbeitsmarkt ja aufgrund der Betreuung deines Kindes nicht zur Verfügung stehst. Wenn du vor Beginn des Elterngeldes gesetzlich pflichversichert bist, bist du für die Dauer des Elterngeldbezuges beitragsfrei weiter versichert. Daher ist es eventuell sinnig, das Elterngeld Plus zu nutzen, damit du länger Elterngeld beziehst. Nach dem Ende des Elterngeldes musst du dich wieder selbst um eine Krankenversicherung bemühen. Bist du dagegen freiwillig oder privat versichert, musst du tatsächlich auch während es Elterngeldbezuges deine Krankenkasse selbst zahlen.
Little Kuhni
Ok, das habe ich alles soweit verstanden und bedanke mich schon mal. Es stellt sich mir allerdings noch die Frage, wenn ich zwei Jahre mit meinem Kind zu Hause bleiben möchte, aber nur ein Jahr Elterngeld beziehe, könnte ich dann im zweiten Jahr Arbeitslosengeld 1 beziehen oder geht dies wiederum nicht weil ich dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss? Ich erreiche leider keinen auf der Elterngeld-Stelle (mittlerweile über 50 versuchte Anrufe) und weiß somit nicht wieviel Elterngeld mir zusteht...der Elterngeld-Rechner hat mir bei ca. 1800 Euro Nettolohn gerade mal 813 Euro Elterngeld ausrechnet. Wenn das wirklich stimmen würde wären es gesplittet ja nur 406 Euro/Monat und damit kann ich nicht überleben... Liebe Grüße
Ähnliche Fragen
Guten Tag, ich bin seit kurzem schwanger, wahrscheinlicher Entbindungstermin liegt Mitte Mai 2026, Beginn Mutterschutz ist voraussichtlich der 02. April. Wir haben diesen Samstag geheiratet und nun steht die Frage der Wahl der Steuerklasse an, da diese ja Einfluss auf das Elterngeld hätte. Der Wechsel muss sieben Monate vorher stattfin ...
Hallo, im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen. Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen. Ist es relevant in welchem der ersten 12 Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...
Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...
Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind. Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld. Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...
Kurz zu meiner Situation: Ich habe letztes Jahr im Januar die Scheidung zu meinem Ex Mann eingereicht, während des Scheidungsjahres habe ich dann einen anderen Mann kennengelernt und wurde von ihm schwanger. Da ich aber erst nach Geburt meines Kindes vollständig geschieden wurde (Mein Kind geboren am 18.06., geschieden am 11.07.) wird mein Ex ...
Hallo, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher am 31.12.25 endet und nicht verlängert wird. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich keinen mehr. Mutterschutz würde am 10.01.26 beginnen. ET ist am 21.02.26. Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Muss ich mich freiwillig bei der Krankenkasse versichern? Was muss ich noch beachten? ...
Guten Tag, mich würden weitere Informationen zum Themenkomplex Elterngeld interessieren, konkret der Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus. A und B sind verheiratet und der A bezieht für das gemeinsame Kind Basis Elterngeld. Im laufenden Basis Elterngeld Bezug entscheiden sich A und B kurzfristig, dass es für Sie aus diversen Grün ...
Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt. Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat? Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre) und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...
Die letzten 10 Beiträge
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Elterngeld abgelehnt, über 5 Jahren in DE
- Urlaub nach Elternzeit
- ElterngeldPlus und schwanger mit zweitem Kind
- Rechtsfrage außerordentliche Kündigung bei Verlängerung Schließzeit
- Gehaltsfortzahlung im Beschäftigungsverbot
- Nachfrage Urlaub aus Mutterschutz nach Elternzeit nehmen